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Landwirt vererbt Bauernhof - an Sohn: Altbauer behält Nießbrauchsrecht am Grundbesitz

Ein Landwirt überträgt seinen Hof mit Hof-Überlassungsvertrag an seinen Sohn. Der Landwirt behielt sich auf seine Lebensdauer das unentgeltliche Nießbrauchsrecht an dem überlassenen Grundbesitz vor. Nach seinem Tod ging das Nießbrauchsrecht auf die Lebensgefährtin (Klägerin) über. Der Sohn hat den Betrieb später verkauft. Die Klägerin hat den Käufer gegen Zahlung eines Betrags aus der Pfandhaft entlassen. Sie veranlagte das Zahlung aber nicht als Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sondern als ein privates Veräußerungsgeschäft. Dagegen gingen Finanzamt und Finanzgericht vor. Der BFH musste entscheiden.

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