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Hausbesitzer schüttet Wanderweg zu - mit Pflastersteinen: Baubehörde total entsetzt

Hausbesitzer bewohnen ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen. An Haus und Hof führt ein öffentlicher Weg vorbei. Der Weg ist gepflastert und wird von Radfahrern und Wanderern genutzt. Die Hausbesitzer fühlen sich durch den regen Durchgangsverkehr gestört. Sie schütten den unmittelbar am Haus vorbeiführen Weg mit Pflastersteinen zu. Der Weg ist an dieser Stelle nicht mehr passierbar. Die Baubehörde fordert die sofortige Beseitigung. Die Hausbesitzer sehen das Wegstück als zum Hof gehörig. Es kommt zum Prozess.

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