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Steuererklärung morgen fällig: Zuschläge oder Steuerschätzung bei Versäumnis

Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet morgen, am 31. Juli. Wer seine Erklärung selbst erstellt, muss sie bis dahin beim Finanzamt einreichen. Eine automatische Fristverlängerung gibt es nur noch, wenn die Steuererklärung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein abgegeben wird. Wer die Frist versäumt, muss unter anderem mit Verspätungszuschlägen oder einer Steuerschätzung rechnen. In begründeten Fällen kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

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