Wenn jemand eine neue Wohnung mietet und bezieht, dann sollte dabei auch an Versicherungen gedacht werden. Wenn der Mieter einen Schaden in der Mietwohnung verursacht, übernimmt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Die Privathaftpflicht übernimmt die Schäden an der gemieteten Immobilie. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, kommen die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ins Spiel. Verliert der Mieter die Schlüssel, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser oder für das Auswechseln einer kompletten Schließanlage. Je nachdem mit welchen Inhalten der Vertrag abgeschlossen wurde, kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder der Mieter muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden, Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Mieter, die einen Hund besitzen, benötigen darüber hinaus auch eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Täglich wird in Deutschland in Wohnungen eingebrochen – im Schnitt 300 Mal. Und durch Brände werden jeden Tag rund 630 Wohnungen beschädigt. So lautet die Bilanz der Hausratversicherer. Wer das eigene Inventar in seiner Mietwohnung schützen möchte, kommt um eine Hausratversicherung nicht herum. Sie leistet, wenn Möbel und Wohnungseinrichtung durch folgende Gefahren beschädigt wurden. Zwischen Mieter und Vermieter kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Streitfällen kommen. Es droht einiges juristisches Konfliktpotenzial – von der Eigenbedarfskündigung bis zur Schönheitsreparatur. Kommt es zum Rechtsstreit, müssen die meisten Kosten im Voraus bezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Mietrechtsschutz sorgt dann für finanziell gleich starke Gegner und ist somit absolut sinnvoll für Mieter. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Konfliktfall die Kosten für: Anwälte, das Gericht, Sachverständige, die durch das Gericht beauftragt wurden sowie eine Mediation (außergerichtliche Streitbeilegung).
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