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Briefwahl in Deutschland: Ein kurzer Leitfaden

Anfang des Jahres 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag neu gewählt. Für Wahlen geht man in der Regel direkt an die Urne und kreuzt auf dem Stimmzettel an. Wer bei einer Wahl nicht zur Urne will oder kann, für den gibt es die Briefwahl. Dafür muss ein Wahlschein beantragt werden. Den Wahlschein kann man bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragen - persönlich, schriftlich oder oft auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet man einen Vordruck, den man ausfüllen und zurücksenden kann. Ab wann kann man den Antrag stellen? Nach Bekanntgabe des Wahltermins. Der späteste Zeitpunkt ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. Wer kann die Briefwahl beantragen? Die Möglichkeit zur Briefwahl steht allen Wahlberechtigten offen. Um wahlberechtigt zu sein, muss man: • 18 Jahre alt sein • deutscher Staatsbürger sein So geht Briefwahl: 1. Stimmzettel ausfüllen und in den Umschlag legen, dann zukleben. 2. Wahlschein unterschreiben. 3. Beide in den Rückumschlag stecken. 4. Wahlbrief per Post schicken oder bei der Behörde abgeben. Briefwahl aus dem Ausland: Auch Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen wählen. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr eingeht. Weitere Infos gibt’s auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

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