Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Amerikaner den US-Postdienst nicht wegen nicht zugestellter Post verklagen können, selbst wenn diese angeblich absichtlich zurückgehalten wurde. In einer Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen urteilten die Richter, dass die staatliche Immunität der Bundesregierung die Behörde vor solchen Klagen schützt. Richter Clarence Thomas schrieb im Namen der Mehrheit, dass der Federal Tort Claims Act (FTCA) die Immunität in Fällen des „Verlusts“ oder „Fehlbeförderung“ von Postsendungen wahrt. Thomas schrieb, die USA genössen „staatliche Immunität“ und könnten „ohne ihre Zustimmung nicht verklagt werden“. Er fügte hinzu, dass eine „Fehlbeförderung“ auch Post umfasse, die ihr Ziel nicht erreiche, unabhängig von der Absicht. Der Fall „US Postal Service gegen Konan“ geht auf eine Klage der texanischen Vermieterin Lebene Konan zurück. Sie behauptete, Postangestellte in Euless hätten absichtlich an sie und ihre Mieter adressierte Post zurückgehalten, und gab an, dies sei rassistisch motiviert gewesen. Richterin Sonia Sotomayor, die eine abweichende Meinung vertrat, argumentierte, das Gesetz sei für fahrlässige Fehler, nicht aber für vorsätzliches Fehlverhalten gedacht. Richter Neil Gorsuch schloss sich der abweichenden Meinung der drei liberalen Richter an. Die Entscheidung bekräftigt die Grenzen für Klagen gegen die Bundesregierung in Poststreitigkeiten.
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