Die Gewittersaison kommt, sobald es wärmer und die Luft feuchter wird. Einen ersten Vorgeschmack bekommen wir am heutigen Montag. Nur an den Küsten bleibt es weiterhin freundlich und bis zu 12 Sonnenstunden sind möglich. Anderorts wird das Wetter zum Wochenstart recht wechselhaft. Während in Deutschland nur einzelne Gewitter bevorstehen, trifft es den Adriaraum voraussichtlich wesentlich schwerer. Wie sich der Tag entwickelt und der Ausblick für die Folgetage gibt Meteorologe Alexander König im Video.
Wie das Verfahren, das Bolsonaro wegen eines Putschversuchs anklagt, ablaufen wird
Die erste Kammer des STF (Brasilianischer Gerichtshof) wird zwischen dem 25. und 26. März drei Sitzungen anberaumen, um über die Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro und sieben Verbündete zu entscheiden, die beschuldigt werden, im Jahr 2022 einen Staatsstreich versucht zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) behauptet, sie gehörten zum "entscheidenden Kern" einer kriminellen Organisation. Unter den Angeklagten befinden sich Augusto Heleno (ehemaliger Minister des Kabinetts für institutionelle Sicherheit), Mauro Cid (ehemaliger Stabschef) und Walter Souza Braga Netto (ehemaliger Minister des Parlaments). Die Anklage lautet Staatsstreich, gewaltsame Abschaffung des demokratischen Rechtsstaates, bewaffnete kriminelle Vereinigung, qualifizierte Beschädigung und Schädigung des Kulturerbes. Die Sitzungen finden am 25. März (um 9.30 Uhr und 14.00 Uhr Ortszeit) und am 26. März (um 9.30 Uhr Ortszeit) unter dem Vorsitz von Richter Cristiano Zanin statt. Richter Alexandre de Moraes wird den Bericht über den Stand der Ermittlungen verlesen, und die Generalstaatsanwaltschaft wird ein 30-minütiges Plädoyer halten. Die Anwälte der Angeklagten werden jeweils 15 Minuten Zeit haben, um ihre Argumente vorzutragen. Der Berichterstatter, Alexandre de Moraes, beginnt mit der Abstimmung über die vorläufigen (verfahrensrechtlichen) Fragen, gefolgt von den anderen Richtern Flávio Dino, Luiz Fux, Cármen Lúcia und Cristiano Zanin. Der Berichterstatter stimmt dann über die Begründetheit der Beschwerde ab, d.h. ob ein Strafverfahren eingeleitet werden soll oder nicht, gefolgt von den anderen Richtern. Wird die Beschwerde angenommen, beginnt die Vorverfahrensphase mit der Erhebung von Beweisen und Zeugenaussagen. Die Richter entscheiden dann, ob die Angeklagten schuldig oder unschuldig sind. Werden sie für nicht schuldig befunden, wird das Verfahren eingestellt. Im Falle einer Verurteilung wird das Strafmaß individuell entsprechend der Beteiligung der einzelnen Personen festgelegt.
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