glomex Logo
News

Die bisherigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland

Das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 der Bundespräsident. Das Amt wird nicht direkt vom Volk bestimmt wie das Parlament im Bundestag, sondern durch die Bundesversammlung gewählt. Diese ist ein nichtständiges Organ der Bundesrepublik, welches nur für die Wahl zusammenkommt. Der Versammlung gehören nicht nur die Mitglieder des Bundestages an. Die Parlamente der Bundesländer nominieren eine gleiche Anzahl weiterer Wahlleute für die Bundesversammlung. Darunter sind in der Regel ehemalige Ministerpräsidenten und andere wichtige Persönlichkeiten. Der Bundespräsident übt meistens nur repräsentative Aufgaben aus und mischt sich in der Regel nicht in tagespolitische Angelegenheiten ein, ist jedoch nicht nur auf diese beschränkt. Im Falle eines Notstands fallen auf den Präsidenten wichtige Aufgaben zu und Gesetze erhalten erst ihre Rechtskraft in dem sie vom Staatsoberhaupt unterzeichnet werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und der Bundespräsident kann nur einmal direkt wiedergewählt werden. Somit ergibt sich eine maximale Amtszeit von zehn Jahren. Zwölf Präsidenten gab es seit der Einführung des Amtes: Erster Bundespräsident war von 1949 bis 1959 Theodor Heuss (FDP). Darauf folgte Heinrich Lübke (CDU) bis 1969. Lübke trat nur drei Monate vor der Wahl im September 1969 zurück. Ihm folgte Gustav Heinemann (SPD) bis 1974. Walter Scheel (FDP) übte das Amt von 1974 bis 1979 aus und Karl Carstens (CDU) folgte ihm bis 1984. Der erst dritte Bundespräsident mit zwei vollen Amtszeiten war von 1984 bis 1994 Richard von Weizsäcker (CDU). 1994 wurde Roman Herzog (CDU) deutsches Staatsoberhaupt und wurde 1999 vom ehemaligen NRW-Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) abgelöst. Nach einer Amtszeit folgte auf Johannes Rau 2004 der CDU-Politiker Horst Köhler. Köhler wurde für eine zweite Amtszeit gewählt, trat jedoch 2010 zurück. Bis 2012 war Christian Wulff (CDU) Bundespräsident, doch auch er trat von dem Amt zurück. Ihm folgte der erste parteilose Amtsträger in Joachim Gauck. Nach einer Amtszeit wurde 2017 der heutige Bundespräsident und ehemalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten gewählt und 2022 in seinem Amt bestätigt.

Related Videos

So schützt man sich auf Zugreisen vor Dieben

Gerade im Gedrängel an Bahnhöfen oder engen Zugabteilen können Diebe schnell zuschlagen. So bleibt das eigene Gepäck sicher.

RL Bayern: Kracher in Buchbach: Bayern-Amateure fordern ungeschlagenen Spitzenreiter

Der TSV Buchbach setzte seine Erfolgsserie mit dem 2:0 (0:0)-Heimsieg gegen die zweite Mannschaft des FC Bayern München fort und festigte damit die Tabellenführung.

Karlsruhe: Polizei nimmt Tuning- und Poserszene ins Visier

Viele Beschwerden über Tuning und Posing führen zur Großkontrolle in Karlsruhe. Schon nach einer Stunde stellt die Polizei erste technische Verstöße fest. Was kommt in der Nacht noch hinzu?

Karlsruhe: Polizei nimmt Tuning- und Poserszene ins Visier

Viele Beschwerden über Tuning und Posing führen zur Großkontrolle in Karlsruhe. Schon nach einer Stunde stellt die Polizei erste technische Verstöße fest. Was kommt in der Nacht noch hinzu?

RL Bayern: Traumtor und Elfmeter - Holt Landsberg in Burghausen den ersten Dreier?

Im achten Anlauf hat es geklappt. Mit dem 2:1 (1:0) beim SV Wacker Burghausen machte Liganeuling TSV 1882 Landsberg seinen ersten Sieg nach dem Aufstieg in die Regionalliga Bayern perfekt.

RL Bayern: Furiose Schlussphase: Meister Nürnberg will in Illertissen seinen Aufwärtstrend fortsetzen

Nach drei Begegnungen ohne Sieg (ein Punkt) kehrte der FV Illertissen in die Erfolgsspur zurück. Das Team von Trainer Walid Khaled sicherte sich allerdings erst durch zwei Treffer in der Schlussphase einen 2:1 (0:0)-Heimsieg gegen die zweite Mannschaft des 1. FC Nürnberg.

RL Bayern: Aubstadt vs. Haching: wer kann an jüngstes Erfolgserlebnis anknüpfen?

Trotz einer zweimaligen Führung musste der TSV Aubstadt gegen die SpVgg Unterhaching eine 2:3 (1:1)-Heimniederlage hinnehmen.

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).