Ein Fahrzeug muss im Straßenverkehr nur dann mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn entsprechende winterliche Bedingungen herrschen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte muss ein Auto entsprechend ausgerüstet sein. Die empfohlene O-bis-O-Regel besagt, Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto zu lassen. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen das entsprechende Alpin-Symbol haben, um auch im Winter gefahren werden zu dürfen. Nicht weniger als 1,6 mm darf laut Gesetz die Profiltiefe aller vier Winterreifen betragen. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen sogar mindestens vier Millimeter für Winterreifen. Viele Autofahrer entscheiden sich für Ganzjahresreifen, da diese Alternative günstiger und einfacher erscheint. Tests des ADAC und der Stiftung Warentest zeigen jedoch, dass Ganzjahresreifen beim Brems- und Fahrverhalten schlechter abschneiden. Das Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen wird mit Geldstrafen und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet. Bußgelder von 60 bis 80 Euro werden dann für den Fahrer fällig. Auch der Halter muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen, falls jemand anderes am Steuer saß und erwischt wurde. Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) nicht länger bei winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. Anhänger, Motorräder sowie Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft brauchen weiterhin keine Winterreifen.
Die Fabrik ohne Pause: Chinas 3D-Druck-König
8.700 Mitarbeiter, die nie schlafen: In einer der größten Roboter-Werkstätten der Welt setzt ein chinesischer Unternehmer alles auf 3D-Druck. "Galileo" trifft den Mann, der mit radikaler Automatisierung zum Millionär wurde.
Ist der deutsche Sozialstaat noch bezahlbar? Das denken die Bundesbürger
Der Kanzler hat es schon im Sommer 2025 gesagt: «Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.» Viele Bürger sehen das genauso.
Betrug im Tierbedarf: MHD gefälscht?
Ein Fachhandel für Tierbedarf in der Nähe von Bielefeld steht im Verdacht, Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) gefälscht zu haben. Eine ehemalige Mitarbeiterin berichtet von systematischem Etikettenschwindel und Vorkassebetrug, wodurch Kunden betrogen wurden. Vor Ort fanden unsere Reporter zahlreiche Produkte mit abgelaufenem MHD. Der Ladeninhaber bestreitet die Vorwürfe und behauptet, alle Etiketten seien korrekt. Die hygienischen Bedingungen im Geschäft sind laut der Informantin jedoch katastrophal, was zu gesundheitlichen Risiken für Haustiere führen könnte. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt bereits wegen Betrugs. Rund 40 Anzeigen liegen vor, da Kunden ihre bezahlte Ware oft nicht erhalten. Die Situation könnte für viele Tiere, insbesondere Hundewelpen, gefährlich werden.
Ist der deutsche Sozialstaat noch bezahlbar? Das denken die Bundesbürger
Der Kanzler hat es schon im Sommer 2025 gesagt: «Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.» Viele Bürger sehen das genauso.
25 Grad im Winter, halber Liter Bier kostet 2,50 Euro: Briten entdecken neuen Urlaubs-Hotspot
Der Sonne entfliehen und dabei den Geldbeutel schonen. Laut einer Umfrage einer Fluggesellschaft haben viele Briten ihr bevorzugtes Winter-Ziel gefunden.
Schwerer Unfall auf der B85: Auto kracht frontal in Lkw – Fahrerin schwer verletzt
Auf der Bundesstraße 85 kommt es zu einem schweren Unfall: Ein Auto fährt auf die Gegenspur - und wird von einem entgegenkommenden Lastwagen gerammt.
Hotelmitarbeiter zu Ofarim: Inszeniert sich wie ein Opfer
Vor vier Jahren warf Gil Ofarim einem Hotelmitarbeiter vor, ihn aus antisemitischen Gründen nicht einchecken lassen zu haben. Die Vorwürfe waren erfunden. Nun äußert sich der Mitarbeiter erstmals.