Wohnen wird immer teurer. Was aber tun, wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert? Die Mieterhöhung ist geregelt, demnach darf die Miete: • bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen • in Ballungsgebieten höchstens 15 Prozent Der Vermieter muss die neue Miete, die er haben möchte, begründen. Möglich ist dies mit: • vergleichbaren Wohnungen • dem Mietspiegel, den eine Gemeinde erstellt • der Miete, die für vergleichbaren Wohnraum in der jeweiligen Gemeinde üblich ist Das heißt: Will Ihr Vermieter mehr, als andere Mieter für vergleichbare Wohnungen im Durchschnitt zahlen, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Wie hoch die Vergleichsmiete für eine Wohnung ist, zeigt in der Regel der Mietspiegel. Mietspiegel sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden. Großstädte veröffentlichen sie oft im Internet, erklärt die Stiftung Warentest. Bei Online-Mietspiegelrechnern müssen Sie bei einer Suche die Daten ihrer Wohnung eingeben: • Straßennamen • Hausnummer • Baujahr • Quadratmeter-Zahl In den Fällen von Staffelmietverträgen und Indexmietverträgen ist die Mieterhöhung ausgeschlossen. Das sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
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