Der Begriff „Advent“ bezeichnet die Zeit vor Weihnachten, in der sich das Christentum auf die Geburt Jesu vorbereitet. Ankunft ist die wörtliche Übersetzung von Advent. Wann der Advent beginnt, hängt vom Datum der jeweiligen Wochentage ab. Am 25. Dezember endet der Advent jedoch immer. Die vier Adventssonntage haben jeweils ein unterschiedliches Thema: 1. Advent – Die Wiederkehr Jesu. 2. Advent – Johannes der Täufer. 3. Advent – Gaudete (übersetzt: „Freut euch“). 4. Advent – Gottesmutter Maria. Die Adventszeit umfasst seit dem 6. Jahrhundert vier Adventssonntage als Papst Gregor der Große die Zahl von sechs auf vier Sonntage festlegte. Nachweisbar ist die Adventszeit seit dem Ende des 4. Jahrhunderts in Teilen des heutigen Frankreichs und Spaniens. Ursprünglich war es eine Zeit des Fastens, in der weder gefeiert noch getanzt werden durfte. In der orthodoxen Kirche ist es immer noch eine Fastenzeit, die 40 Tage vor dem Weihnachtsfest beginnt. Der Brauch des Adventskalenders begann im 19. Jahrhundert. Es begann mit 24 Kreidestrichen, bei denen täglich einer weggewischt wurde, bis hin zu 24 Bildern, die ans Fenster geklebt wurden. 1902 druckte der Münchner Verleger Gerhard Lang den ersten Adventskalender mit Türchen. Den Adventskranz erfand der evangelische Theologe Johann Hinrich Wichern im Jahr 1839. Damals wurden 24 Kerzen auf ein Wagenrad gesetzt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus der heutige Kranz mit vier Kerzen für jeden Adventssonntag.
Kann man mit einem Teelicht-Ofen wirklich heizen?
Auf der Social-Media-Plattform Tiktok kursiert ein ungewöhnliches Phänomen. Die Nutzer zeigen in kurzen Videos, wie sie sich einen kleinen Ofen aus Terrakotta-Töpfen bauen und diesen mit haushaltsüblichen Teelichtern heizen. Ein paar unterschiedlich große Tontöpfe zum Ineinanderstecken als Wärmeglocke, ein Untersetzer fürs Abstellen der Teelichter und ein paar Schrauben, Muttern und Scharniere als Befestigung. Andere Videos warnen hingegen vor Brandgefahr und CO2-Ausstoß, man sollte die Teelichter nicht zu dicht nebeneinander und nicht zu viele aufstellen. Ein Teelicht hat eine Wärmeleistung von 40 Watt – es müssen sich also schon sehr viele im Raum befinden, um einen regulären Heizkörper mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt zu ersetzen. Ein Raum braucht pro Quadratmeter zwischen 100 und 150 Watt Wärmeleistung. Auch mit vier Teelichtern ist es kaum möglich einen Raum nennenswert zu beheizen. Dabei ist es auch unerheblich, dass die Tontöpfe die Wärme speichern. Auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist darauf hin, dass Behelfslösungen nur eine Lösung seien, wenn die benötigte Heizlast gedeckt werden kann. Der Verband hat keine Bedenken bei der Schadstoffbelastung, weist aber darauf hin, dass offene Flammen im geschlossenen Raum Sauerstoff verbrauchen. Auch Schornsteinfeger sehen offene Flammen als Heizmedium kritisch, wenn es nicht als Feuerstätte zugelassen ist.
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Europa rüstet auf: Waffenimporte verdreifacht
Europas Staaten kaufen deutlich mehr Rüstungsgüter. Vor allem wegen des Kriegs in der Ukraine bauen die Länder ihre Arsenale laut Friedensforschern aus. Aber das ist nicht mehr der einzige Grund.
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Baden-Württemberg: Grüne knapp vorn, SPD schmiert ab, FDP raus
Mit hauchdünnem Vorsprung vor der CDU haben die Grünen die Landtagswahl in Baden-Württemberg gewonnen. Wie die Wahlleitung mitteilte, erreichten die Grünen mit Spitzenkandidat Cem Özdemir 30,2 Prozent der Stimmen, während die CDU mit Spitzenkandidat Manuel Hagel auf 29,7 Prozent kam.
Frühlingshafter Mix aus Sonne, Wolken und Saharastaub
Sonne und Saharastaub – wie das Wetter in den kommenden Tagen wird und was Allergiker erwartet.
Verspätung auf dem Weg zur Arbeit: Diese Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt
Das Auto verweigert morgens völlig unerwartet seinen Dienst: Der Motor will einfach nicht anspringen. Darf man deshalb zu spät zur Arbeit kommen? Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt? Darf der Chef zu Sanktionen greifen? Pech für den Arbeitnehmer, wenn das Auto nicht ansprengt. Er muss auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Schneefall, heftiger Regen oder glatte Straßen sorgen auch für eine Verspätung. „Dann ist der Arbeitnehmer der Dumme“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Denn der Arbeitnehmer trägt das „Arbeitswegerisiko“. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, darf trotzdem nicht zu spät kommen. „Er sollte ein Taxi nehmen“, rät Perreng. Etwas anders sieht es bei Zugverspätung aus, die nach einem Selbstmordversuch entstehen: Diese Verspätungen sind unvorhersehbar. Der Arbeitnehmer kann sie nicht bereits im Vorfeld erahnen. „Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über die Verspätung schnellstmöglich zu informieren. Dabei sollte er seinen Chef auch über eventuell anstehende Termine informieren“, erklärt Nina Lüking von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte in Köln. Wer zu spät kommt, obwohl die Verspätung vorhersehbar war, riskiert eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall liegt sogar ein Kündigungsgrund vor.