Alkohol am Steuer ist keine gute Idee. Welche Strafen drohen und was genau als Fahren unter Alkoholeinfluss gilt, ist manchmal komplex. In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. In der Regel bleibt eine Alkohol-Fahrt darunter straffrei. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat. Doch es gibt Ausnahmen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Der Verstoß kostet 250€, 1 Punkt und eine Probezeitverlängerung. Bereits ab 0,3 Promille kann man bei Unfallverursachung und Ausfallerscheinungen als relativ fahruntüchtig gelten. Die Strafen zwischen 0,5 und 1,09 Promille: 1. Mal: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. 2. Mal: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. 3. Mal: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Die Strafen ab 1,1 Promille: Ersttäter bekommen in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen - das ist etwa ein Netto-Monatsgehalt. Der Führerschein ist mindestens ein halbes Jahr lang weg. Dazu gibt es 3 Punkte, die bei der Rückgabe des Führerscheins gelöscht werden. Bei 2 Promille ist man in der Regel den Führerschein ein Jahr los mit 50 Tagessätzen. Zweittäter erhalten eine höhere Geldstrafe. Dritttäter werden im Regelfall nie wieder Auto fahren. Wer innerhalb von zwei Jahren zweimal alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Jedes Mal kann die Höhe der Strafe variieren, je nach Stärke des Unfalls oder der Straftat. Wenn die Taten viele Jahre auseinander liegen, kann es andere Strafen geben.
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