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Zu wenig Personal für zu viele Kinder: Das sollen die Eltern wissen

Kita-Träger sind grundsätzlich verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Wenn das nicht funktioniert, dann müssen sie das ans zuständige Landesjugendamt melden. Meist werden dann Betreuungszeiten vorläufig gekappt und Gruppen geschlossen, mitunter auch ganze Einrichtungen. Wenn festgestellt wird, dass ein Kind dadurch zu Schaden kam, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, drohen den Mitarbeitenden oder Trägern arbeitsrechtliche, zivil- und auch strafrechtliche Konsequenzen. Das können Abmahnungen oder Kündigungen sein, auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz sind denkbar. Wenn die Kita ausfällt, können Eltern Beiträge nicht zurückfordern. Elternbeiträge werden pauschal erhoben, es gibt keinen Anspruch auf eine festgelegte Gegenleistung – das ist gesetzlich geregelt. Der Landeselternbeirat der Kitas beklagt dieses System und rät Familien, wenigstens an ihre Kommunen heranzutreten und um freiwillige Erstattung zu bitten – auch, wenn das in aller Regel abgelehnt wird. Mehr dazu im Video.

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