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Vinted, Kleinanzeigen & Co.: Das sollten die Nutzer beachten

Zahlreiche Nutzer geben an, ihr Geld für verkaufte Ware auf Mädchenflohmarkt erst mit großer Verzögerung oder teilweise gar nicht erhalten zu haben. Das geht so weit, dass die Verbraucherzentrale mittlerweile ausdrücklich vor der Nutzung der Plattform warnt. Wenn Geld für verkaufte Ware an Privatpersonen nicht ankommt, greift in vielen Fällen der Käuferschutz. Im Fall von Mädchenflohmarkt ist die Plattform selbst der Schuldner. Wer per Vorkasse oder via genannter Paypal-Funktion einkauft, ist nicht vom Käuferschutz abgedeckt – und bleibt im Zweifel auf seinen Kosten sitzen. Viele Plattformen bieten daher mittlerweile eigene sichere Bezahlmethoden an. In diesem Fall werden dafür pro Kauf 70 Cent zuzüglich fünf Prozent des Artikelpreises fällig. Wenn der Artikel nicht passt, hat der Nutzer kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Transaktion zwischen Privatpersonen handelt. Soll ein Artikel zurückgegeben werden, geht das daher nur mit Zustimmung des Verkäufers. Auch hier gilt also: Vor dem Kauf die Ware bestmöglich prüfen und den Käuferschutz nutzen. Mehr dazu im Video.

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