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TÜV-Hauptuntersuchung: Mythen über die HU aufgeklärt

Wer mit einer grünen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte sich auf die obligatorische Hauptuntersuchung (HU) im Jahr 2024 vorbereiten - daran führt kein Weg vorbei. Denn seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge Pflicht. 1. Mythos: Eine bestandene HU sichert zwei Jahre sorgenfreie Fahrt Eine bestandene HU ist nur eine Momentaufnahme und keine Garantie. Bei Auffälligkeiten zwischen den Terminen sollte man immer den Weg in die Werkstatt suchen. 2. Mythos: Der HU-Termin kann problemlos überzogen werden Nach Überziehen des TÜV-Termins drohen Bußgelder, Strafpunkte und im Falle eines Unfalls der Verlust des Versicherungsschutzes. 3. Mythos: Die Prüfer entscheiden eigenständig über die Mängel Die Sachverständigen halten sich an die gesetzlich vorgegebene HU-Richtlinie, die einen Rahmen von rund 150 Prüfpunkten festlegt. 4. Mythos: Kleine Mängel führen nicht zum Durchfallen bei der HU Jeder Mangel, egal wie klein, kann dazu führen, dass die Plakette nicht erteilt wird. 5. Mythos: Geringe Mängel kann man nach bestandener HU ignorieren Geringe Mängel müssen nach der HU behoben werden, sonst droht ein Verwarngeld. 6. Mythos: Die HU kann man nur im eigenen Bundesland machen lassen Die HU kann unabhängig vom Wohnort bundesweit in jedem Bundesland durchgeführt werden. 7. Mythos: Die Kosten für die HU sind überall gleich Die Kosten für die HU sind nicht überall gleich und können je nach Bundesland, Fahrzeug, Gesamtmasse und anderen Faktoren variieren. 8. Mythos: Nach überzogener HU-Frist wird die Plakette rückdatiert Eine rückdatierte TÜV-Plakette nach überzogener Frist ist seit 2012 nicht mehr möglich. Der neue Zyklus beginnt ab dem Tag der tatsächlichen Prüfung. 9. Mythos: Ohne gültige Plakette erlischt der Versicherungsschutz Ohne gültige Plakette bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Bei einem Unfall wird jedoch seitens der Versicherung geprüft, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

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