Am Tag der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris haben mutmaßliche Brandanschläge auf technische Anlagen weite Teile des französischen Bahnverkehrs lahmgelegt.
Grillen, pflanzen, feiern: Was dürfen Nachbarn, und was nicht?
Gärten werden schön gemacht, neue Pflanzen gesetzt und der Grill in Position gebracht. Und schon droht Ärger mit dem Nachbarn. Streit gibt es aus den unterschiedlichsten Gründen – wir erklären den rechtlichen Hintergrund.
OB-Wahl in Aue-Bad Schlema endet mit Rechtsruck – Das sind die ersten Reaktionen
In Aue-Bad Schlema waren am Sonntag mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters aufgerufen. Als die ersten Ergebnisse im Rathaus eintrudelten, gab es entsetzte Reaktionen.
Abenteuerwanderung im Erzgebirge sorgt für Begeisterung und Rekorde
So viele Teilnehmer wie nie zuvor haben den Ultra Adventure Hike, der in Gelenau begann und endete, absolviert. Obwohl viele aus der Gegend stammen, haben sie ihre Heimat so noch nie erlebt.
Bäuerle zu Trainer-Aus von Tomasz Lapinski
Maurice Bäuerle (Kapitän des FC Schwedt) zur Trainer-Entlassung
Regnerischer Wochenstart in Bayern
Kontrastprogramm zum Wochenende: Nach Sonne und Temperaturen von mehr als 20 Grad erwarten Meteorologen zum Wochenbeginn einen Wetterumschwung.
Verspätung auf dem Weg zur Arbeit: Diese Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt
Das Auto verweigert morgens völlig unerwartet seinen Dienst: Der Motor will einfach nicht anspringen. Darf man deshalb zu spät zur Arbeit kommen? Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt? Darf der Chef zu Sanktionen greifen? Pech für den Arbeitnehmer, wenn das Auto nicht ansprengt. Er muss auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Schneefall, heftiger Regen oder glatte Straßen sorgen auch für eine Verspätung. „Dann ist der Arbeitnehmer der Dumme“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Denn der Arbeitnehmer trägt das „Arbeitswegerisiko“. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, darf trotzdem nicht zu spät kommen. „Er sollte ein Taxi nehmen“, rät Perreng. Etwas anders sieht es bei Zugverspätung aus, die nach einem Selbstmordversuch entstehen: Diese Verspätungen sind unvorhersehbar. Der Arbeitnehmer kann sie nicht bereits im Vorfeld erahnen. „Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über die Verspätung schnellstmöglich zu informieren. Dabei sollte er seinen Chef auch über eventuell anstehende Termine informieren“, erklärt Nina Lüking von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte in Köln. Wer zu spät kommt, obwohl die Verspätung vorhersehbar war, riskiert eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall liegt sogar ein Kündigungsgrund vor.
Udo Lindenberg offenbart: „Mit vier Promille ist keiner glücklich“
Udo Lindenberg ist der Panik-Rocker. Eine Zeitlang drohte „die wilde Zeit“ lebensbedrohlich zu werden. Das zeigt eine neue Geburtstags-Doku der ARD.