Staaten mit einer Wehrpflicht können ihre Bürger zum Dienst in den Streitkräften verpflichten. Dieser Wehrdienst ist meist zeitlich begrenzt. Die Wehrpflicht steht in Deutschland im Grundgesetz. Außerdem gibt es zur Regelung das Wehrpflichtgesetz. Von 1956 bis 2011 wurden Männer ab 18 Jahren hauptsächlich zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Der Dienst war zeitlich begrenzt. Wer den Dienst aus Gewissensgründen verweigern wollte, musste dafür einen Antrag stellen. Wurde dieser genehmigt, musste stattdessen ein Ersatzdienst, z.B. in der Altenpflege, absolviert werden. Wer sich ehrenamtlich mindestens vier Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz engagiert, konnte sich vom Dienst befreien lassen. Warum gibt es keinen verpflichtenden Wehrdienst mehr? Seit 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt, abgeschafft wurde sie nie. Zuvor wurde lange über eine Reform der Bundeswehr diskutiert. Letztendlich passte die allgemeine Wehrpflicht für die Politik nicht mehr zur Sicherheitslage und den Einsätzen der Bundeswehr. Damit sei der Eingriff in die Grundrechte der verpflichteten Männer nicht mehr gerechtfertigt. Seit der Aussetzung können sich Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst verpflichten. Die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt weiterhin, z.B. wenn Deutschland angegriffen wird. Zurück zum verpflichtenden Wehrdienst? Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist die Verteidigung in Deutschland wieder ein Thema. Seit Jahren hat die Bundeswehr erhebliche Personalprobleme: Laut Verteidigungsminister Boris Pistorius fehlen min. 20.000 Soldaten. Mit einer neuen Wehrpflicht möchte er gegensteuern. Im Juni 2024 hat er ein Mischmodell aus Pflicht und Freiwilligkeit vorgeschlagen. Junge Männer sollen verpflichtet werden, einen Fragebogen auszufüllen, Frauen dürfen das freiwillig machen. Aus den erfassten Personen würden die geeignetsten für die Musterung ausgewählt. Der Dienst selbst würde jedoch nicht zur Pflicht werden. So möchte die Bundeswehr pro Jahr 5.000 zusätzliche Freiwillige finden.
"Altmeister des üblen Genres": Filmemacher Bertrand Blier ist tot
Der Filmemacher Bertrand Blier ist im Alter von 85 Jahren gestorben. Der "Altmeister des üblen Genres" feierte seinen größten Erfolg mit dem Film "Frau zu verschenken".
Wetter morgen: Erster Regen im Westen und vereinzelt Glätte
Zur Wochenmitte kommt im Westen von Deutschland erster Regen an. Am Mittwoch, den 22.01.2025, droht durch gefrierenden Regen zunächst Glätte! Im Lauf des Tages steigen die Temperaturen dann langsam an und es wird deutlich milder. Im Osten ist es dagegen noch oft freundlich. Mehr zum Wetter morgen hat unser Meteorologe Martin Puchegger in der Wettervorhersage für Mittwoch.
3-Tage-Wetter: Regen, Wind und steigende Temperaturen
In den kommenden drei Tagen erleben wir nun einen Wetterwechsel. Denn das Hoch BEATE verabschiedet sich nun aus Deutschland und macht Platz für Tiefdruck vom Atlantik. Es wird regnerisch, windig und weniger winterlich mit steigenden Temperaturen. Alle Details hat unser Meteorologe Martin Puchegger in der 3-Tage-Wettervorhersage "Deutschland AKTUELL".
7-Tage-Wetter: 15 Grad! Januar endet frühlingshaft
Der erste Monat des Jahres 2025 geht nun schon dem Ende zu. Und der Wintermonat Januar geht mit frühlingshaften Temperaturen zu Ende. Am Donnerstag fällt in Deutschland verbreitet viel Regen bei schon sehr viel milderen Werten. Am Freitag erreicht ein Orkantief Großbritannien, das uns ebenfalls beeinflussen wird. Wie das genau passiert, zeigt unser Meteorologe Martin Puchegger in der 7-Tage-Wetterprognose "Deutschland TREND".
GTA VI: Entwickler hoffen, dass Rockstar den Titel teurer macht
Einige Spieleentwickler hoffen, dass ‚Grand Theft Auto VI‘ (‚GTA VI‘) einen Preis zwischen 80 und 100 US-Dollar bekommt, um der Spieleindustrie „Hoffnung“ zu geben, so der Analyst Matthew Ball.
Gasexplosion bei Bosch in Reutlingen - zwei Tote
Bei einer Explosion auf dem Firmengelände von Bosch in Reutlingen sind zwei Männer ums Leben gekommen.
Anwohner sollen für Straßenbau in Hamburg nach zehn Jahren Kosten übernehmen
Die Stadt Hamburg verlangt von den Hauseigentümer:innen Beiträge für die sogenannte „Erschließung der anliegenden Straße“, also Maßnahmen wie Entwässerungsrohre legen. Doch die Anwohner:innen einer Straße in Schnelsen haben zusätzlich happige Beitragsbescheide über zehntausende Euro erhalten und das erst nach Jahren. Dafür haben sie wenig Verständnis und ziehen jetzt dagegen vor Gericht.