Staaten mit einer Wehrpflicht können ihre Bürger zum Dienst in den Streitkräften verpflichten. Dieser Wehrdienst ist meist zeitlich begrenzt. Die Wehrpflicht steht in Deutschland im Grundgesetz. Außerdem gibt es zur Regelung das Wehrpflichtgesetz. Von 1956 bis 2011 wurden Männer ab 18 Jahren hauptsächlich zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet. Der Dienst war zeitlich begrenzt. Wer den Dienst aus Gewissensgründen verweigern wollte, musste dafür einen Antrag stellen. Wurde dieser genehmigt, musste stattdessen ein Ersatzdienst, z.B. in der Altenpflege, absolviert werden. Wer sich ehrenamtlich mindestens vier Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz engagiert, konnte sich vom Dienst befreien lassen. Warum gibt es keinen verpflichtenden Wehrdienst mehr? Seit 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt, abgeschafft wurde sie nie. Zuvor wurde lange über eine Reform der Bundeswehr diskutiert. Letztendlich passte die allgemeine Wehrpflicht für die Politik nicht mehr zur Sicherheitslage und den Einsätzen der Bundeswehr. Damit sei der Eingriff in die Grundrechte der verpflichteten Männer nicht mehr gerechtfertigt. Seit der Aussetzung können sich Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst verpflichten. Die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt weiterhin, z.B. wenn Deutschland angegriffen wird. Zurück zum verpflichtenden Wehrdienst? Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist die Verteidigung in Deutschland wieder ein Thema. Bis 2035 benötigt die Bundeswehr nach Nato-Vorgaben rund 80.000 zusätzliche Soldaten. Deswegen hat Verteidigungsminister Boris Pistorius eine Wehrdienstreform auf den Weg gebracht. Männer, die nach dem 1. Januar 2026 18 werden, sollen einen Fragebogen der Bundeswehr beantworten müssen. Ab Juli 2027 sind laut Gesetzentwurf verpflichtende Musterungen vorgesehen. Die Entscheidung für einen Wehrdienst soll aber zunächst freiwillig bleiben. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, könnte es zu einer Pflicht-Einberufung kommen. Der Bundestag müsste diese Verordnung bräuchte dann noch bestätigen. Das Kabinett hat das neue Wehrdienst-Modell bereits verabschiedet. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag.
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