Nach dem Corona-Schock kommt der Luftverkehr in Deutschland nur langsam voran. Im europäischen Vergleich drohe das Flugangebot von deutschen Flughäfen im laufenden Jahr weiter zurückzufallen, berichtet laut der Deutschen Presse-Agentur der Branchenverband BDL. Laut einer aktuellen Prognose werden zum Winterflugplan von deutschen Flughäfen nur 85 Prozent der Sitzplätze angeboten wie vor der Corona-Krise im Winter 2018/19. In den übrigen europäischen Ländern liege das Angebot bereits bei 109 Prozent des Vorkrisenwertes. Als wesentlichen Grund für den Rückstand sehen die Unternehmen die hohe Kostenbelastung durch staatlich gelenkte Gebühren und Steuern. Diese Belastungen hätten sich seit 2020 annähernd verdoppelt. Zuletzt wurde die deutsche Luftverkehrsteuer zum 1. Mai um rund 25 Prozent erhöht. Deshalb machen, laut BDLm vor allem die europäischen Punkt-zu-Punkt-Airlines einen Bogen um deutsche Flughäfen.
Tödlicher Unfall im Neuenheimer Feld in Heidelberg - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Lkw-Fahrer
Heidelberg - Nach dem tödlichen Verkehrsunfall im Februar 2025 im Heidelberger Neuenheimer Feld sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat am 5. März 2026 Anklage gegen einen 66-jährigen Mann erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Nach den bisherigen Erkenntnissen war der Angeschuldigte am 13. Februar 2025 als Fahrer eines Lastwagens auf einer Großbaustelle im Bereich „Im Neuenheimer Feld“ eingesetzt. Kurz vor 14:38 Uhr verließ er mit einer Sattelzugmaschine samt leerem Auflieger das Baustellentor auf Höhe der Hausnummer 155 und setzte seine Fahrt in Richtung der Hausnummer 156 fort. Dabei soll es zu dem tragischen Unglück gekommen sein: Nachdem der Fahrer seine Kabine kurzzeitig verlassen hatte und anschließend den Lkw wieder in Bewegung setzte, erfasste das Fahrzeug zwei Frauen. Diese befanden sich nach derzeitigem Stand im sogenannten toten Winkel des Lkw. Beide Frauen wurden von der Zugmaschine erfasst, zu Boden geschleudert und anschließend überrollt. Sie erlitten tödliche Verletzungen und verstarben noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, sich vor Fahrtantritt nicht ausreichend vergewissert zu haben, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich vor dem Fahrzeug befinden. Obwohl ihm die Problematik des toten Winkels bekannt gewesen sein soll, habe er seine Sorgfaltspflichten verletzt. Das Amtsgericht Heidelberg muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird und wann es zu einer Verhandlung kommt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
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