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Einblick in Russlands Hyperschall-Rakete

Der russische Präsident Wladimir Putin hat erklärt, dass die Rakete, die am 21. November auf die Ukraine abgefeuert wurde, „zehnmal schneller als die Schallgeschwindigkeit ist“.  Putin, der den Abschuss der Rakete genehmigt hatte, nachdem die Ukraine ATACMS-Raketen aus US-amerikanischer Produktion eingesetzt hatte, fügte hinzu, dass die Rakete drei Kilometer pro Sekunde zurücklege. Die ukrainischen Behörden hatten ursprünglich erklärt, Russland habe eine Interkontinentalrakete (ICBM) auf die östliche Stadt Dnipro abgefeuert. Anonymen US-Regierungsvertretern zufolge feuerte Russland jedoch tatsächlich eine ballistische Mittelstreckenrakete (MRBM/IRBM) auf die ukrainische Stadt ab. Putin erklärte, die russischen Streitkräfte hätten eine „Hyperschall“-Mittelstreckenrakete namens Oreshnik abgefeuert, die der ballistischen Rakete RS-26 Rubezh nachempfunden sei. Obwohl die RS26-Rubezh als ICBM bezeichnet wird, ist sie nach Ansicht von Experten eher mit einer IRBM vergleichbar, wobei die Raketen nach ihrer maximalen Reichweite kategorisiert werden. Eine MRBM kann Entfernungen zwischen 1.000 und 3.000 Kilometern erreichen, während eine IRBM Entfernungen von bis zu 5.500 Kilometern erreichen kann, während eine ICBM Ziele in allen Entfernungen darüber hinaus erreichen kann. Putin fügte hinzu, dass sich Oreshnik mit einer Geschwindigkeit von Mach 10 bewegen kann, die von den vom Westen gelieferten ukrainischen Patriot-Boden-Luft-Abwehr-Raketensystemen nicht zuverlässig abgefangen werden kann.

Nahost, Ukraine, Trump: G7-Außenminister beraten in Italien

Bis zum Jahresende führt Rom in der Siebenergruppe den Vorsitz. Einmal noch gibt es ein Treffen der Chef-Diplomaten. Dabei dürfte es um die Folgen der US-Wahl gehen - und um wichtige Konfliktherde.

Flucht mit Crash in Würzburger Innenstadt: Geklauter Sportwagen zerstört - Autobesitzer im Interview

Am Samstag, den 23. November kam es zu einem Autodiebstahl mit Flucht durch die Würzburger Innenstadt. Passanten wurden dabei gefährdet. Im Video ist der bestohlene Autobesitzer im Interview.

Zucker: Infos über die Alltagsdroge

Was haben Alkohol, Nikotin und Zucker gemeinsam? Der Körper will immer mehr davon. Knapp 35 Kilogramm verbraucht jeder Deutsche allein an Haushaltszucker pro Jahr. Das berichtet Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Zucker blockiert die Fettverbrennung. Wissenschaftler haben Nachweise dafür gefunden, dass zu viel Zucker uns nicht nur dick, sondern auch krank machen kann. Der australische Regisseur Damon Gameau nahm für seinen Dokumentarfilm 60 Tage lang täglich 160 Gramm Zucker zu sich. Das hat er durch den versteckten Zucker in Fertigprodukten gemacht. Das Ergebnis: deutlich verschlechterte Blutfett- und Leberwerte sowie eine Gewichtszunahme von 8,5 Kilogramm. Die Ärzte bescheinigten ihm, dass er auf dem besten Wege sei, einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln. Laut der Weltgesundheitsorganisation sollten nicht mehr als 25 g oder acht Würfel Zucker pro Tag verzehrt werden. Die ist aber teils schon mit einem Glas Fruchtsaft erreicht. Es ist nicht einfach, den versteckten Zucker aus dem Alltag herauszufiltern. Professorin Susanne Klaus vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung in Potsdam rät, auf verarbeitete Lebensmittel zu verzichten und möglichst selbst zu kochen. Außerdem empfiehlt sie, den Zucker im Kaffee, die Marmelade auf dem Brötchen, den Nachtisch beim Mittagessen und den Süßkram am Abend zu vermeiden.

Zu wenig Personal für zu viele Kinder: Das sollen die Eltern wissen

Kita-Träger sind grundsätzlich verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Wenn das nicht funktioniert, dann müssen sie das ans zuständige Landesjugendamt melden. Meist werden dann Betreuungszeiten vorläufig gekappt und Gruppen geschlossen, mitunter auch ganze Einrichtungen. Wenn festgestellt wird, dass ein Kind dadurch zu Schaden kam, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, drohen den Mitarbeitenden oder Trägern arbeitsrechtliche, zivil- und auch strafrechtliche Konsequenzen. Das können Abmahnungen oder Kündigungen sein, auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz sind denkbar. Wenn die Kita ausfällt, können Eltern Beiträge nicht zurückfordern. Elternbeiträge werden pauschal erhoben, es gibt keinen Anspruch auf eine festgelegte Gegenleistung – das ist gesetzlich geregelt. Der Landeselternbeirat der Kitas beklagt dieses System und rät Familien, wenigstens an ihre Kommunen heranzutreten und um freiwillige Erstattung zu bitten – auch, wenn das in aller Regel abgelehnt wird. Mehr dazu im Video.

Kündigung nach 10 Jahren: Wann man Anspruch auf Abfindung hat

Nach zehn Jahren gekündigt und nun? In welchen Fällen eine Abfindung zusteht, wie man sie berechnet und wie man seine Ansprüche sichern kann – hier ein Überblick.

Winterreifen: Alle Infos zum Thema

Ein Fahrzeug muss im Straßenverkehr nur dann mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn entsprechende winterliche Bedingungen herrschen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte muss ein Auto entsprechend ausgerüstet sein. Die empfohlene O-bis-O-Regel besagt, Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto zu lassen. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen das entsprechende Alpin-Symbol haben, um auch im Winter gefahren werden zu dürfen. Nicht weniger als 1,6 mm darf laut Gesetz die Profiltiefe aller vier Winterreifen betragen. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen sogar mindestens vier Millimeter für Winterreifen. Viele Autofahrer entscheiden sich für Ganzjahresreifen, da diese Alternative günstiger und einfacher erscheint. Tests des ADAC und der Stiftung Warentest zeigen jedoch, dass Ganzjahresreifen beim Brems- und Fahrverhalten schlechter abschneiden. Das Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen wird mit Geldstrafen und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet. Bußgelder von 60 bis 80 Euro werden dann für den Fahrer fällig. Auch der Halter muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen, falls jemand anderes am Steuer saß und erwischt wurde. Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) nicht länger bei winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. Anhänger, Motorräder sowie Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft brauchen weiterhin keine Winterreifen.

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