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Silvester 2025: Ab wann in NRW Böller, Raketen und Co. verkauft werden

Für viele gehört zum Begrüßen des neuen Jahres das Silvester-Feuerwerk dazu. Böller, Raketen und Batterien (Kategorie F2) werden zwischen dem 29. und dem 31. Dezember verkauft. Dieser Zeitraum wird durch das geltende Sprengstoffgesetz geregelt. Der Verkauf in diesem Zeitraum ist bundesweit festgelegt. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons gibt es in vielen Supermärkten schon ab Mitte Dezember. Legales Feuerwerk erkennen: Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes rät, Silvesterfeuerwerk nur in offiziellen Geschäften oder Onlineshops zu kaufen. Illegales Feuerwerk aus dem Ausland kann verboten und sehr gefährlich sein. Wer solches Feuerwerk einführt, riskiert hohe Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Zugelassenes Feuerwerk erkennt man am CE-Zeichen und an der Registriernummer auf dem Produkt. Wer darf welche Artikel kaufen? Silvester-Artikel sind leicht entzündliche Gefahrengüter und werden in zwei Kategorien eingeteilt: F1 und F2. Zur Kategorie F1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, die ab 12 Jahren gekauft werden dürfen. Für Kategorie F2, wie Raketen, Böller und Batterien, gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

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