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Silvester-Böller: Welche Regeln gelten bei Kauf und Einfuhr?

Dresden/Bonn, 18.12.2024: Ob online oder im Handel: Wer Feuerwerk für Silvester kauft muss aufpassen, denn: In Deutschland ist so mancher Knaller verboten. Zum Jahreswechsel darf man nur Kleinst- und Kleinfeuerwerke, die in die Feuerwerkskategorien F1 und F2 fallen, zünden. In Deutschland gekaufte Raketen sind meistens unproblematisch, solange ein CE-Zeichen drauf ist - sie also von der zuständigen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind. Deshalb: Vorsicht bei Mitbringseln aus dem Ausland. Ohne eine spezielle Genehmigung für bestimmte Feuerwerkskörper riskiert man Ärger mit dem Zoll. In Deutschland verbotenes Feuerwerk einzuführen ist illegal. Dafür kann man sogar ins Gefängnis wandern. Übrigens: Selbst wenn man in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper kauft, bei der Menge gibt es eine Obergrenze: Maximal 50 Kilogramm dürfen von den Kategorien F1 und F2 transportiert werden.

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