glomex Logo
News

TikTok kehrt in die US-App-Stores zurück, nachdem Trump das Verbot verzögert hat

TikTok ist in die App-Stores von Apple und Google in den USA zurückgekehrt, nachdem die Durchsetzung eines Verbots durch US-Präsident Donald Trump verzögert wurde.  Die App, die dem chinesischen Unternehmen ByteDance gehört, war am 18. Januar entfernt worden, um einem Gesetz nachzukommen, das entweder ihren Verkauf oder ein Verbot aus Gründen der nationalen Sicherheit vorschreibt. Das Gesetz gab Anlass zur Sorge, dass die chinesische Regierung über die App auf die Daten von Millionen von Amerikanern zugreifen und die öffentliche Meinung beeinflussen könnte. Am 20. Januar unterzeichnete Trump eine Durchführungsverordnung, mit der die Durchsetzung dieses Gesetzes um 75 Tage verschoben wurde. Dieser Schritt ermöglichte es TikTok, vorübergehend verfügbar zu bleiben, und nun ist die App wieder in den US-App-Stores zu finden.  TikTok hat mehr als 170 Millionen Nutzer in den USA, und trotz der Bedenken bestreitet der Eigentümer alle Vorwürfe, dass er Daten mit der chinesischen Regierung geteilt hat. Trump hat eine mögliche Lösung für das Problem vorgeschlagen: TikTok könnte in einen gemeinsamen Besitz überführt werden, wobei die Hälfte des Besitzes an US-Unternehmen übertragen wird.  Er äußerte sich auch zuversichtlich, dass der chinesische Präsident Xi Jinping einer solchen Vereinbarung zustimmen würde, da sie sowohl China als auch den USA zugute käme. Das Verbot und die Kontroverse um TikTok haben die Aufmerksamkeit auf das umfassendere Thema des Datenschutzes und der nationalen Sicherheit gelenkt, insbesondere in Bezug auf ausländisches Eigentum an beliebten digitalen Plattformen in den USA.

Related Videos

Mit "Momentum, Selbstbewusstsein und Bock": Iserlohn dreht Spiel gegen Meister Berlin

Dank eines späten Doppelpacks von Colin Ugbekile feiern die Iserlohn Roosters einen 4:3-Erfolg gegen Meister Eisbären Berlin. Alle Tore und Stimmen zum Spiel im Clip.

Det tauscht Mazda MX-5 gegen neuen Roadster (Folge 432)

GRIP-Zuschauerin Adriana kann ihren zehn Jahre alten Mazda MX-5 nicht mehr sehen. Das Auto macht Probleme und hat im Laufe der Jahre diverse Macken gesammelt. Gebrauchtwagenexperte Det Müller soll helfen. Er muss für Adriana dringend einen neuen Roadster finden. Am besten vom Schlage eines Audi TT oder BMW Z4. Doch gute Exemplare sind rar - und Adrianas Budget ist nicht grenzenlos: 5.000 Euro hat sie auf der Naht, plus der Kohle, die Det noch für den MX-5 erzielt. Damit sich der Verkauf des Mazda lohnt, braucht der Japaner eine Rundumkur. Ob Det den MX-5 tatsächlich gewinnbringend verkaufen kann - und ob er am Ende einen schicken Nachfolge-Roadster für Adriana findet?

Hybrid-Challenge: Elektro gegen Erdgas (Folge 433)

Erdgas- oder Elektrohybrid-Antrieb? Energie sparen mit zwei unterschiedlichen Konzepten und trotzdem schnell ans Ziel - geht das überhaupt? Helge Thomsen und Sidney Hoffmann wollen es genau wissen und starten zur großen Energiespar-Challenge. Start: eine Tankstelle in der Nähe von Frankfurt. Ihr Ziel: Flensburg. Über 620 Kilometer müssen die beiden Auto-Profis zurücklegen, dabei sparsam, aber dennoch schnell sein. Wer als erster im hohen Norden ankommt, hat gewonnen. Sidney entscheidet sich für den Klassiker unter den alternativen Antrieben: den Elektro-Hybrid. Seine Wahl fällt auf einen Hyundai IONIQ Hybrid. Sidney glaubt, der Koreaner sei besser. Allein schon durch die Möglichkeit, die unterstützende Batterie durch Rekuperation während der Fahrt zu laden. Helge entscheidet sich für ein fossiles Sparwunder mit ebenfalls extrem niedrigen CO2-Werten. Der Audi A5 g-tron, dessen Verbrennungsmotor Benzin und Erdgas schluckt, ist Spitzenklasse in Sachen geringer Verbrauch und d

Det verkauft VW Caddy (Folge 433)

GRIP-Zuschauerin Nina will ihren gebrauchten VW Caddy loswerden. Und das für möglichst viel Geld! Doch keiner möchte ihn haben. Da Nina auf die Euros angewiesen ist, bittet sie Det Müller um Hilfe. Mit kleineren Kosmetikarbeiten kann sich der Hochdach-Kombi dann auch wirklich sehen lassen. Det gibt interessante Tipps und zeigt die besten Tricks, um das Vehikel möglichst lukrativ zu verkaufen. Nur: Ob er für den Caddy tatsächlich noch mindestens 4.000 Euro bekommt?

Günstige Elektroautos im Test (Folge 433)

GRIP-Testfahrer Matthias Malmedie checkt Cityflitzer mit Elektroantrieb. Für die meisten Autofahrer sind die Modelle von Tesla viel zu teuer, doch es geht auch billiger - und zwar für 10.000 Euro. Und das sowohl gebraucht als auch neu! Da wäre zum Beispiel ein gebrauchter Mitsubishi i-MiEV mit 67 Elektro-PS und einer theoretischen Reichweite von 150 Kilometern. Oder ein neuer Renault Twizy Cargo mit 18 PS, der 120 Kilometer weit stromern soll. Der dritte Flitzer ist ebenfalls günstig: ein Renault Zoé mit 88 PS, dem laut Hersteller erst nach 210 Kilometern der Saft ausgeht. Alle drei Elektroautos bekommt man tatsächlich schon für rund 10.000 Euro. Bleibt die Frage: Was taugen die Stromer? Und: Stimmen die Herstellerangaben in Sachen Reichweite? Genau das findet Matthias heraus und kürt am Ende seinen Favoriten.

US-Car Auktion (Folge 434)

Traumautos bei der Behördenversteigerung: Wegen Steuerhinterziehung wurden bei einem Händler 18 US-Cars beschlagnahmt, unter anderen mehrere Ford Mustang. Die Autos wurden in den USA als Totalschäden gekauft und im Baltikum instandgesetzt. Detlef van Gehlen, genannt ?Grizzly?, haben es die wilden Mustangs trotzdem angetan. Ob er ein Schnäppchen findet?

Jauch verliert bei WWM Hecken-Zoff mit Lehrer: "Streite mich nie mehr um solchen Mumpitz"

Klugscheißer-Alarm bei "Wer wird Millionär?": Günther Jauch war sich ganz sicher, dass sich sein Kandidat bezüglich dessen Hecke irren würde. Doch am Ende sorgte das RTL-Team für eine überraschende Erkenntnis ...

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).