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Trump hebt Verbot segregierter Einrichtungen in Regierungsverträgen auf

Die Trump-Administration hat eine Vorschrift aufgehoben, die getrennte Einrichtungen in neuen Regierungsverträgen verbietet, doch die Segregation bleibt nach US-Recht illegal.  In einem Memo der General Services Administration (GSA) heißt es, dass Auftragnehmer weiterhin die Bürgerrechts- und Nichtdiskriminierungsgesetze einhalten müssen. Allerdings wird der Passus aus den Verträgen gestrichen, der die Segregation in Toiletten, Trinkbrunnen und Transportmitteln ausdrücklich verbietet. Die Änderung folgt auf die Durchführungsverordnung von US-Präsident Donald Trump „Beendigung illegaler Diskriminierung und Wiederherstellung leistungsbezogener Chancen“.  Damit wurde die von Präsident Lyndon B. Johnson 1965 erlassene Verordnung zur Gleichstellung der Beschäftigung aufgehoben, die Nichtdiskriminierungsklauseln in Regierungsverträgen vorschrieb. Bürgerrechtler, darunter der Anwalt Ben Crump und der Rat für amerikanisch-islamische Beziehungen, verurteilten den Schritt und warnten, dass er als Ermöglichung der Rassentrennung angesehen werden könnte. „Da unsere Nation leider immer gespaltener und polarisierter wird, ist das Letzte, was wir brauchen, jede Anstrengung, die als Ermöglichung von Rassentrennung wahrgenommen werden könnte... Wir dürfen die Uhr nicht zurückdrehen zu einer Zeit in der Geschichte unserer Nation, in der Rassismus und weiße Vorherrschaft in Gesetzen und Verträgen festgeschrieben waren“, sagte der nationale Kommunikationsdirektor von CAIR, Ibrahim Hooper.  Die GSA-Sprecherin Stephanie Joseph verteidigte die Entscheidung mit dem Argument, dass die bestehenden Bundesvorschriften bereits die Nichtdiskriminierung regeln und die Aufhebung die Belastungen für die staatlichen Auftragnehmer verringert.

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