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World Athletics führt DNA-Tests zur Bestimmung des Geschlechts ein

World Athletics führt DNA-Tests zur Bestimmung des Geschlechts ein und will damit feststellen, ob eine Athletin oder ein Athlet biologisch weiblich ist oder nicht. Athletinnen und Athleten, die in weiblichen Kategorien antreten wollen, müssen sich einmal in ihrer Karriere der „Vorabklärungspflicht“ unterziehen, d. h. entweder einem Wangenabstrich oder einem Trockenbluttest.  Die Entscheidung, die auf der Sitzung des Welt-Leichtathletik-Rates getroffen wurde, fällt in eine Zeit, in der versucht wird, die Beschränkungen für die Teilnahme von Transgender- und Andersgeschlechtlichen Athletinnen und Athleten (DSD) zu verschärfen. Der Präsident von World Athletics, Lord Coe, bezeichnete die Entscheidung als ein Bekenntnis des Verbandes zum „konsequenten Schutz der weiblichen Kategorie“. „Es ist wichtig, dies zu tun, weil es all das aufrechterhält, worüber wir gesprochen haben, insbesondere in letzter Zeit, dass wir nicht nur über die Integrität des Frauensports sprechen, sondern sie auch tatsächlich garantieren. Wir sind der Meinung, dass dies ein wirklich wichtiger Weg ist, um Vertrauen zu schaffen und den absoluten Fokus auf die Integrität des Wettbewerbs aufrechtzuerhalten“, sagte Lord Coe. Nach Angaben der Press Association hofft World Athletics, dass die neuen Bestimmungen bis zu den Weltmeisterschaften in Tokio im September in Kraft treten. Mit dem Wangenabstrich wird nach dem SRY-Gen gesucht, das Teil des Y-Chromosoms ist und zur Entwicklung männlicher Merkmale beiträgt, und mit einem Trockenbluttest wird der Testosteronspiegel eines Athleten bestimmt. Zuvor hatte der Welt-Leichtathletikverband Transgender- AthletInnen, die die männliche Pubertät durchlaufen haben, die Teilnahme an Wettkämpfen in Frauenkategorien untersagt. DSD-Athleten müssen nach den derzeit geltenden Regeln ihren Testosteronspiegel mindestens sechs Monate lang unter 2,5 nmol/L senken, um für eine Teilnahme in Frage zu kommen. World Athletics ist nun jedoch der Ansicht, dass für DSD- und Transgender- AthletInnen die gleichen Regeln gelten sollten, da die Testosteronsuppression „den allgemeinen männlichen Vorteil nur teilweise abschwächen kann“.

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