In der französischen Ligue 1 ist es am Ostersonntag zu einem Eklat gekommen, der für den Täter nun auch strafrechtliche Folgen haben könnte: Der Fan der AS Saint-Étienne verletzte beim 2:1-Heimerfolg gegen Olympique Lyon mit einer geworfenen Münze einen Linienrichter. Im Anschluss wurde er identifiziert und in Untersuchungshaft verbracht.
Trump bekräftigt Anspruch auf Grönland
US-Präsident Trump bekräftigt seinen Anspruch auf Grönland. Venezuela sei möglicherweise nicht das letzte Land gewesen, in dem die USA intervenierten, sagte er.
Die Geissens: Ermittlungserfolg nach Überfall! "Mehrere Täter inhaftiert"
Aufatmen an der Côte d’Azur! Monate nach dem schockierenden Überfall auf Carmen und Robert Geiss in ihrer Villa in Saint-Tropez meldet die Polizei nun den ersten großen Erfolg. Mehrere Tatverdächtige sitzen bereits hinter Gittern.
Schmorgeruch in der Kabine: Flugzeug landet ungeplant in München
Vom Libanon aus wollen Reisende nach Paris. Als es im Flugzeug plötzlich verbrannt riecht, entscheidet sich die Crew für eine Landung in Bayern. Für die Passagiere endet die Reise im Hotel.
Nach Venezuela: Trump droht nächstem Land
US-Präsident Trump warnt die verbliebene venezolanische Führung vor einem weiteren Militärschlag, sollte diese sich nicht "benehmen".
Öl im Visier: Trump will Venezuela kontrollieren – und droht Kuba
US-Präsident Trump hat an Bord der Air Force One über die Zukunft Venezuelas gesprochen. Nach der Festnahme von Nicolas Maduro rückt für Trump vor allem das Ölgeschäft in den Fokus. Der US-Präsident drohte auch weiteren Ländern in Lateinamerika.
Öl im Visier: Trump will Venezuela kontrollieren – und droht Kuba
US-Präsident Trump hat an Bord der Air Force One über die Zukunft Venezuelas gesprochen. Nach der Festnahme von Nicolas Maduro rückt für Trump vor allem das Ölgeschäft in den Fokus. Der US-Präsident drohte auch weiteren Ländern in Lateinamerika.
Verspätung auf dem Weg zur Arbeit: Diese Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt
Das Auto verweigert morgens völlig unerwartet seinen Dienst: Der Motor will einfach nicht anspringen. Darf man deshalb zu spät zur Arbeit kommen? Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer, wenn er zu spät kommt? Darf der Chef zu Sanktionen greifen? Pech für den Arbeitnehmer, wenn das Auto nicht ansprengt. Er muss auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Schneefall, heftiger Regen oder glatte Straßen sorgen auch für eine Verspätung. „Dann ist der Arbeitnehmer der Dumme“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Denn der Arbeitnehmer trägt das „Arbeitswegerisiko“. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, darf trotzdem nicht zu spät kommen. „Er sollte ein Taxi nehmen“, rät Perreng. Etwas anders sieht es bei Zugverspätung aus, die nach einem Selbstmordversuch entstehen: Diese Verspätungen sind unvorhersehbar. Der Arbeitnehmer kann sie nicht bereits im Vorfeld erahnen. „Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, seinen Arbeitgeber über die Verspätung schnellstmöglich zu informieren. Dabei sollte er seinen Chef auch über eventuell anstehende Termine informieren“, erklärt Nina Lüking von der Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte in Köln. Wer zu spät kommt, obwohl die Verspätung vorhersehbar war, riskiert eine Abmahnung - und im Wiederholungsfall liegt sogar ein Kündigungsgrund vor.