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Italienischer Senat billigt Gesetz zur Beschränkung der Staatsbürgerschaft für italienische Nachkommen

Am Donnerstag, den 15. Mai, billigte der italienische Senat einen Gesetzesentwurf, der die italienische Staatsbürgerschaft auf Kinder und Enkelkinder von Italienern beschränkt, die außerhalb des Landes, z. B. in Brasilien, geboren wurden. Der Gesetzentwurf muss noch von der Abgeordnetenkammer gebilligt werden, damit er endgültig in Kraft treten kann. Die Abstimmung in der Abgeordnetenkammer soll bis Ende Mai 2025 stattfinden. Der Vorschlag analysiert ein italienisches Regierungsdekret vom März, das bereits in Kraft ist, aber innerhalb von 60 Tagen ein Parlamentsreferendum benötigt. Die italienische Regierung, die von der rechtsextremen Partei Fratelli d'Italia angeführt wird, verfügt in beiden Kammern über eine Mehrheit, so dass eine Zustimmung im Parlament wahrscheinlich ist. Im Senat wurde der Gesetzentwurf mit 81 Ja- und 37 Nein-Stimmen angenommen. Sollte die Maßnahme in Kraft treten, könnte sie Tausende italienischer Nachkommen in Brasilien betreffen, wie z. B. Urenkel und Ururenkel, die ihr Recht auf die Staatsbürgerschaft verlieren könnten. Bisher wurde die italienische Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des jus sanguinis („Recht des Blutes“) ohne Generationsbeschränkung garantiert, solange der Vorfahre nach dem 17. März 1861 lebte. Das neue Dekret schränkt das Recht nur auf Kinder und Enkelkinder ein, und zwar nur in zwei Fällen: Wenn der Vater, die Mutter, der Großvater oder die Großmutter in Italien geboren wurde. Es gilt auch, wenn der Vater, die Mutter, der Großvater oder die Großmutter mit italienischer Staatsbürgerschaft außerhalb Italiens geboren wurde, aber vor der Geburt des Kindes oder Enkelkindes mindestens zwei Jahre lang in Italien gelebt hat. Das Dekret setzt auch die über Konsulate und Botschaften gestellten Anträge auf Staatsbürgerschaft aus und zwingt die Nachkommen, sich direkt an die italienischen Gerichte zu wenden. Die Regierung rechtfertigt die Änderung mit „Gründen der nationalen Sicherheit“ und der Eindämmung des „unkontrollierten Zustroms“ von Anträgen, wie sie es nennt.  Von G1 befragte Experten warnen, dass diejenigen, die bereits einen Antrag gestellt haben, ein erworbenes Recht haben, das gesetzlich garantiert ist, und dass die Maßnahme vor Gericht angefochten werden könnte, weil sie gegen die italienische Verfassung verstößt. Der Oberste Gerichtshof Italiens hat bereits früher entschieden, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft keine Generationsgrenze hat und dass gesetzliche Änderungen nicht rückwirkend zukünftige Anträge gefährden können.

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