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"Das ist despektierlich und auch nicht die Wahrheit"

In der Transferberichterstattung wird darüber spekuliert, wer beim FC Bayern welchen Anteil am Transfer von Luis Díaz hatte. Sportvorstand Max Eberl findet deutliche Worte.

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Diddy beantragt Aufhebung des Urteils oder neue Verhandlung

Sean „Diddy“ Combs hat einen Richter gebeten, sein kürzlich ergangenes Urteil aufzuheben oder ihm eine neue Verhandlung zu gewähren, noch bevor er überhaupt verurteilt wurde. In einer 62-seitigen Klagebegründung argumentiert sein Anwaltsteam, dass das Urteil verfassungswidrig sei und Combs von den Bundesstaatsanwälten ungerechtfertigt ins Visier genommen worden sei. Combs wurde wegen zweier Fälle von Beförderung zum Zwecke der Prostitution gemäß dem Mann Act verurteilt. Von schwerwiegenderen Anklagepunkten wie Erpressung und Sexhandel wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, ein kriminelles Unternehmen zu betreiben, das Missbrauch, Nötigung und erzwungene sexuelle Handlungen beinhaltete. Seine Anwälte bezeichneten diese Vorwürfe als übertrieben und unbegründet. Sie argumentierten, dass der Sex einvernehmlich war und Combs keinen Gewinn daraus gezogen habe. In der Klage wird behauptet, dass Combs der einzige Mensch in der Geschichte der USA ist, der unter ähnlichen Umständen nach dem Mann Act verurteilt wurde. Seine Anwälte behaupten, dass der Prozess ganz anders verlaufen wäre, wenn nur die Prostitutionsvorwürfe verhandelt worden wären, ohne die zurückgewiesenen Vorwürfe des Sexhandels. Die Frauen, die im Mittelpunkt des Falles stehen, darunter die Sängerin Cassie Ventura, sagten aus, dass Combs sie während drogenberauschter Veranstaltungen zu sexuellen Handlungen mit männlichen Escorts gedrängt habe.  Die Anwälte von Combs sagen, dass die vor Gericht gezeigten Videos einvernehmliche Handlungen zeigen, „Amateurpornos” darstellen und unter dem Schutz der ersten Verfassungsänderung stehen sollten.  Sein Anwaltsteam beantragte kürzlich seine Freilassung gegen eine Kaution in Höhe von 50 Millionen Dollar, obwohl ein Richter zuvor aufgrund seiner gewalttätigen Vergangenheit eine Kaution abgelehnt hatte. Die Urteilsverkündung gegen den Musikmogul ist für den 3. Oktober geplant.

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