glomex Logo
News

OB-Stichwahl in Mönchengladbach: Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) bleibt im Amt

Bei der Stichwahl in Mönchengladbach setzte sich Felix Heinrichs mit 63,6 Prozent der Stimmen gegen Christof Wellens (36,4 Prozent) durch. Damit bleibt Heinrichs für die kommenden fünf Jahre als Oberbürgermeister von Mönchengladbach im Amt. Das ist Felix Heinrichs: Heinrichs wurde am 22. März 1989 in Mönchengladbach geboren. Nach dem Abitur studierte er von 2008 bis 2012 Geschichts- und Politikwissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Beruflich war er von 2009 bis 2020 bei der Vitusheim GmbH, vollstationäre Pflegeeinrichtung, tätig. Seit 2013 war er dort Geschäftsführer. Zudem arbeitete er in verschiedenen wissenschaftlichen Positionen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Der SPD trat er 2003 bei. Dort übernahm er zahlreiche Ämter. Von 2014 bis 2020 war er Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach. Seit 2018 ist er Mitglied im Landesvorstand der NRW-SPD und seit 2025 im Präsidium. Am 1. November 2020 trat er das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Mönchengladbach an. Das ist der Gegenkandidat Dr. Christof Wellens: Dr. Christof Wellens wurde am 28. Oktober 1962 in Mönchengladbach geboren. Er studierte Jura in Münster und Bonn und promovierte dort. Danach absolvierte er sein Referendariat in Aachen. Er ist Partner in einer Mönchengladbacher Rechtsanwaltskanzlei. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht. Seit 1997 ist er Mitglied der CDU. Er vertritt den Landessportbund im Regionalrat Düsseldorf. Außerdem ist er Vorsitzender des Caritas-Verbandes Mönchengladbach. Im Bistum Aachen ist er stellvertretender Vorsitzender des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates sowie Vorsitzender des Personalausschusses. Er ist verheiratet mit Ulrike Wellens. Gemeinsam haben sie drei erwachsene Söhne und eine Enkelin.

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).