Eine Bundesrichterin erklärte, dass sie die Trump-Regierung daran hindern wird, demokratisch regierte Bundesstaaten dazu zu zwingen, alle Verweise auf „Gender-Ideologie“ aus ihren sexualpädagogischen Lehrplänen zu entfernen, um Bundeszuschüsse zu erhalten. US-Bezirksrichterin Ann Aiken kündigte an, eine einstweilige Verfügung für 16 Bundesstaaten und den District of Columbia zu erlassen, nachdem ein Anwalt erklärte, das US-Gesundheitsministerium (HHS) wolle, dass die Staaten „Transgender-Kinder faktisch aus ihren Lehrplänen herausstreichen“. Anwälte der Bundesstaaten argumentierten, dass diese Richtlinie gegen gesetzliche Vorgaben des Kongresses verstoße und die Haushaltsbefugnisse der Gesetzgeber verletze – mit dem Risiko, Fördermittel in Höhe von 35 Millionen US-Dollar zu verlieren. Die Regierung verteidigte die Maßnahme mit dem Hinweis, sie entspreche den Zielen des Kongresses, Enthaltsamkeit und sexuelle Risikovermeidung zu fördern. „Wir schließen niemanden aus“, sagte die stellvertretende US-Staatsanwältin Susanne Luse. „Wir sagen lediglich, dass man nicht lehren darf, dass Jungen Mädchen sein können und Mädchen Jungen.“ Aiken, eine von Präsident Clinton ernannte Richterin, sagte, die Politik widerspreche bestehenden Gesetzen und gleiche einem „getrennt aber gleich“-Ansatz in der Sexualerziehung. Eine schriftliche Verfügung wolle sie in Kürze erlassen. Der Streit folgt auf eine am 20. Januar von Trump unterzeichnete Durchführungsverordnung, die Bundesbehörden dazu verpflichtet, nur zwei Geschlechter anzuerkennen und Bundesmittel zu unterbinden, wenn davon „Gender Ideologie"-Programme gefördert werden. Im August forderte das HHS 46 Bundesstaaten und Territorien auf, Verweise auf die Gender-Ideologie aus staatlich finanzierten Sexualerziehungsprogrammen zu entfernen, darunter PREP und Title V Sexual Risk Avoidance Education. Kaliforniens PREP-Förderung wurde vom HHS gestrichen, nachdem der Bundesstaat sich weigerte, der Aufforderung nachzukommen.
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Die Netz-News vom 24.10.2025
Im Studio: Web-Reporterin Melanie Koch
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