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Forstwirt klagt gegen Wassersteuer - im Wald: Sind Landwirte und Forstwirte gleich?

Ein Waldbesitzer und Forstwirt klagt gegen die Umlage zur Gewässerunterhaltung. Kritisch sieht der Waldbesitzer, dass bei der Gebührenerhebung der reine Flächenmaßstab gilt. Das heißt: es erfolgt die unterschiedslose Heranziehung von Forst- mit Landwirten und anderen Grundstücksnutzern wie Gewerbetreibenden. Also allen Grundstücksbesitzern die Grundsteuer zahlen (müssen). Dagegen richtet sich die Klage und gegen eine fehlende Wirtschaftlichkeitsanalyse.

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