glomex Logo
News

Wer ist Clay Higgins: Die einzige „Nein“-Stimme zur Freigabe der Epstein-Akten

Fast alle Republikaner im US-Repräsentantenhaus stimmten für den Gesetzentwurf, der die Freigabe von Dokumenten im Zusammenhang mit dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein fordert. Es gab jedoch eine einzige „Nein“-Stimme – vom republikanischen Abgeordneten Clay Higgins aus Louisiana. Higgins’ Abweichen vom Parteikonsens löste erhebliche Kontroversen aus, da der Druck auf das US-Justizministerium zunahm, die Akten zu veröffentlichen. Higgins erklärte seine Entscheidung auf der Social-Media-Plattform X und schrieb: „Was vor drei Monaten an dem Gesetz falsch war, ist auch heute noch falsch.“ Er begründete seine Stimmabgabe außerdem damit, dass „250 Jahre amerikanische Strafrechtspraxis aufgegeben werden“. „In seiner jetzigen Form enthüllt und schädigt dieser Gesetzentwurf tausende unschuldige Menschen – Zeugen, Personen, die Alibis lieferten, Familienangehörige usw.“, schrieb er auf X. Er fügte hinzu: „Wenn diese Art der umfassenden Veröffentlichung von strafrechtlichen Ermittlungsakten, die einer sensationslüsternen Presse zugänglich gemacht werden, in ihrer jetzigen Form umgesetzt wird, wird dies mit Sicherheit dazu führen, dass unschuldige Menschen zu Schaden kommen.“ Laut seiner Website vertritt Higgins seit 2017 Louisianas dritten Distrikt und gilt weithin als einer der konservativsten Mitglieder des Kongresses. Seine jüngste Nein-Stimme ist nicht das erste Mal, dass er eine ungewöhnliche Position einnimmt. Im Jahr 2024 stimmten die Republikaner für eine Rüge für Higgins wegen beleidigender Äußerungen über Haiti, in denen er es als das „widerlichste Land der westlichen Hemisphäre“ bezeichnete und die Haitianer als „Slapstick-Gangster“ verspottete.

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).