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Klagen gegen James Comey und Letitia James abgewiesen

Eine Bundesrichterin hat die Strafanzeigen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James abgewiesen. US-Bezirksrichterin Cameron Currie entschied, dass die Staatsanwältin Lindsey Halligan, die die Fälle eingereicht hatte, nicht rechtmäßig ernannt worden war. Diese Entscheidung stellt einen erheblichen Rückschlag für das Justizministerium dar, das versucht hatte, Personen ins Visier zu nehmen, die als politische Gegner von US-Präsident Donald Trump wahrgenommen werden. „Da Frau Halligan keine rechtmäßige Befugnis hatte, die Anklage vorzulegen, werde ich dem Antrag von Herrn Comey stattgeben und die Anklage abweisen“, erklärte Currie. Sie bezeichnete Halligans Rolle in Comeys Fall als „rechtswidrige Ausübung exekutiver Macht“, die „hiermit aufgehoben“ werde. Currie wies auch die Klage gegen James ab und begründete dies damit, dass Halligan Befugnisse ausgeübt habe, die ihr nicht rechtmäßig zugestanden hätten, indem sie allein „ein Verfahren vor einer Grand Jury durchgeführt und eine Anklage erwirkt“ habe. Da Halligan, die auf Trumps Wunsch hin zur kommissarischen US-Staatsanwältin für den östlichen Bezirk von Virginia ernannt worden war, als einzige Staatsanwältin die Anklageschriften vorlegte und unterzeichnete, befand Currie, dass diese ungültig sein müssten. Currie wies die Fälle jedoch „ohne Präjudiz“ ab, was bedeutet, dass das Justizministerium sie mit einem anderen Staatsanwalt erneut einreichen kann. Als Reaktion erklärte Justizministerin Pam Bondi, dass das DOJ „alle rechtlich verfügbaren Schritte unternehmen werde, einschließlich einer sofortigen Berufung“.

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