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Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus rechtswidrig – auch im Winter: Gartenhaus kein Wohnhaus

Ein Gartenbesitzer bewohnt ein Gartenhaus dauerhaft rechtswidrig. Beim Kauf des Grundstücks war klar, dass keine baurechtliche Genehmigung als Wohnhaus vorlag. Der spätere Verkauf des Gartenhauses mit Grundstück brachte einen hohen Veräußerungsgewinn. Diesen wollten das Finanzamt und das Finanzgericht besteuern. Der Bundesfinanzhof lehnte das ab – und hob das Urteil auf.

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