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Landwirt forstet Wald auf – mit den falschen Bäumen: Gericht verurteilt Landwirt knallhart

Ein Landwirt muss seinen Wald nach Kahlhiebmaßnahmen aufforsten. Die meisten Flächen bepflanzt er mit Kiefern, Buchen und Eichen. Auf zwei Teilflächen erfolgt jedoch der Bewuchs mit spätblühenden Traubenkirschen. Das ist eine invasive Art, die als nicht nachhaltig gilt und heimische Baumarten verdrängt. Ein Gericht muss entscheiden, ob die Maßnahmen des Landwirts zulässig waren.

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