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Small Business Administration schließt Nicht-US-Bürger von zentralem Kreditprogramm aus

Die “Small Business Administration” (SBA) in den USA hat in einem Strategiepapier mitgeteilt, dass Inhaber einer Green Card und andere Nicht-US-Bürger ab sofort keine Kredite mehr über ihr zentrales Kreditprogramm beantragen können. Ab dem 1. März 2026 sind nur noch US-Bürger oder Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in den USA oder einem US-Territorium für das 7(a)-Kreditprogramm der Behörde berechtigt. Dies ist der jüngste Schritt der SBA, die Kreditvergabebedingungen zu verschärfen und die Behörde umzustrukturieren. Im Jahr 2025 erhöhte die Behörde die Eigentumsvoraussetzung für Unternehmenskredite von 51 % auf 100 % US-Bürger, Staatsangehörige oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA. Zuvor konnten laut einem Papier vom Dezember bis zu 5 % der Kleinunternehmen im Besitz von Ausländern oder Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA sein und trotzdem einen Kredit erhalten. „Die SBA verlangt, dass alle direkten und/oder indirekten Eigentümer eines Kleinunternehmens, das einen Antrag stellt, US-Bürger oder US-Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in den Vereinigten Staaten, dessen Territorien oder Besitz sein müssen“, so die Behörde in ihrer Richtlinie. Laut der Behörde stehen die neuen Regeln im Einklang mit der Exekutivanordnung von US-Präsident Donald Trump vom Januar 2025 zum „Schutz des amerikanischen Volkes vor einer Invasion“. Das 7(a)-Programm der Behörde bietet Kreditgarantien für Kreditgeber, die kleine Unternehmen bedienen. Es ermöglicht Geschäftsinhabern, bis zu 5 Millionen Dollar aufzunehmen, um unter anderem den laufenden Betrieb zu decken, Schulden zu refinanzieren oder in neue Ausrüstung und die Modernisierung von Immobilien zu investieren.

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