Ghislaine Maxwell, die Komplizin von Jeffrey Epstein, soll in einer nicht-öffentlichen Anhörung des US-Kongresses befragt werden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen wird, um die Beantwortung der Fragen zu vermeiden. Maxwell verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe wegen Menschenhandels mit Mädchen für den verstorbenen, verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Sie wird während ihrer Anhörung im Gefängnis per Videoschaltung vom Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses befragt. Laut einem Brief des US-Abgeordneten Ro Khanna an den Ausschussvorsitzenden James Comer plant Maxwell, sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht gemäß dem Fünften Verfassungszusatz zu berufen. Statt die einzelnen Fragen zu beantworten, plant Maxwell, zu Beginn ihrer Anhörung eine vorbereitete Erklärung zu verlesen, so Khanna in seinem Brief an Comer. Maxwells Anwälte hatten für ihre Aussage Immunität beantragt, der Antrag wurde jedoch durch die Gesetzgeber abgelehnt. Daraufhin drohte sie mit der Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz, sollte ihr keine Immunität gewährt werden. In einem Schreiben erklärten ihre Anwälte, dass ein Verfahren ohne Immunität „keinem anderen Zweck als reinem politischen Theater dienen würde“. Ihre bevorstehende Aussage ist Teil der Untersuchung des Ausschusses zu Epsteins Verbindungen zu einflussreichen Persönlichkeiten und zum Umgang mit Informationen über seine Verbrechen. Auch der ehemalige Präsident Bill Clinton und die ehemalige US-Außenministerin Hillary Clinton werden voraussichtlich im Rahmen der Untersuchung befragt.
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