Das Pentagon hat laut einer mit der Angelegenheit vertrauten Quelle rund 2.000 Soldaten der 82. US-Luftlandedivision angewiesen, in den Nahen Osten zu verlegen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Weiße Haus Optionen prüft, um den iranischen Einfluss auf die Straße von Hormus zu verringern, der einen starken Anstieg der globalen Öl- und Gaspreise verursacht hat. Die Einheit ist als Eingreiftruppe der US-Armee bekannt und kann in der Regel kurzfristig eingesetzt werden. Die Kampftruppen stammen aus der „Sofortigen Eingreiftruppe“ der Division, einer Brigade von etwa 3.000 Soldaten, die innerhalb von 18 Stunden weltweit einsatzbereit ist. Das Kontingent umfasst Generalmajor Brandon R. Tegtmeier, den Divisionskommandeur, sowie Dutzende Stabsangehörige und zwei Bataillone mit jeweils rund 800 Soldaten, so die Quelle. Mit 4.500 bereits unterwegs befindlichen Marines erhöht der Einsatz dieser Eliteeinheiten der US-Armee die Gesamtzahl der seit Konfliktbeginn entsandten Bodentruppen auf fast 7.000. Welche konkreten Aufgaben diese Truppen übernehmen werden, ist noch unklar. Sie könnten jedoch verschiedenen Unterstützungsfunktionen zugeteilt werden oder als Speerspitze einer Bodenoperation dienen. Zu den möglichen Aktionen gehören die Einnahme der Insel Kharg (Irans wichtigstes Energieexportterminal), die Besetzung von Küstengebieten oder die Beteiligung an einer Operation zur Sicherstellung iranischer Nuklearmaterialien. Unterdessen werden rund 2.300 Marines der 31. Expeditionsstreitmacht voraussichtlich im Laufe dieser Woche im Nahen Osten eintreffen und möglicherweise die Bemühungen zur Befreiung der Straße von Hormus unterstützen.
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Ein US-amerikanisches Geschworenengericht hat Meta zu einer Strafe von 375 Millionen US-Dollar verurteilt, weil das Unternehmen Nutzer hinsichtlich der Sicherheit irregeführt und Schäden, darunter Kindesmissbrauch, ermöglicht hat. Die Klage von New Mexicos Generalstaatsanwalt Raúl Torrez ist der erste Prozess, in dem Meta nach staatlichem Verbraucherschutzrecht haftbar gemacht wird. Die Geschworenen befanden, dass Meta irreführende Angaben zur Sicherheit gemacht und „unangemessene“ Geschäftspraktiken angewendet hatte, die junge Nutzer ausnutzten. Sie stellten außerdem fest, dass das Unternehmen wissentlich zu Problemen beigetragen hat, die die psychische Gesundheit und Sicherheit von Kindern beeinträchtigen. In der Klage wurde argumentiert, dass Plattformen wie Facebook und Instagram von Kinderpornoringen genutzt wurden und dass Meta minderjährige Nutzer nicht ausreichend geschützt hat. Zu den Beweismitteln gehörten interne Warnungen des Unternehmens, Aussagen von Strafverfolgungsbehörden und Kinderschutzexperten sowie Beispiele von Kinderschändern, die Metas Messaging-Tools nutzten. Die Geschworenen prüften auch die Vorwürfe, dass Meta Altersbeschränkungen nicht ordnungsgemäß durchgesetzt und schädliche Inhalte durch seine Algorithmen verstärkt habe. Meta kündigte Berufung an und erklärte, man sei mit dem Urteil „respektvoll nicht einverstanden“. Dem Generalstaatsanwalt wurde vorgeworfen, durch die selektive Auswahl bestimmter Dokumente „reißerische und irrelevante Argumente“ vorzubringen. Das Gericht wird nun über zusätzliche Strafen und mögliche Plattformänderungen zur Verbesserung der Kindersicherheit beraten.
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