Ein Bundesrichter hat die Trump-Regierung angewiesen, den Bau des Ballsaals im Weißen Haus zu stoppen, da die Finanzierung nicht vom Kongress genehmigt sei. Das Urteil, das nach monatelangen Rechtsstreitigkeiten erging, verzögert das 400-Millionen-Dollar-Projekt von US-Präsident Donald Trump zum Ersatz des abgerissenen Ostflügels. In seiner Urteilsbegründung schrieb der von George W. Bush ernannte US-Bezirksrichter Richard Leon: „Kein Gesetz räumt dem Präsidenten auch nur annähernd die Befugnisse ein, die er für sich beansprucht.“ „Der Präsident der Vereinigten Staaten ist der Verwalter des Weißen Hauses für künftige Generationen von Präsidentenfamilien. Er ist jedoch nicht der Eigentümer!“, erklärte Leon in seiner 35-seitigen Stellungnahme. Das Urteil erging, nachdem der National Trust for Historic Preservation Klage eingereicht hatte, um den Bau zu stoppen, der im Oktober ohne Zustimmung des Kongresses begonnen hatte. Die privat finanzierte gemeinnützige Organisation, die vom Kongress mit dem Schutz historischer Stätten beauftragt wurde, beantragte einen Baustopp für den Ballsaal, bis ein bundesweites Prüfverfahren abgeschlossen ist. Leon schlug vor, dass „der Präsident jederzeit den Kongress um eine ausdrückliche Genehmigung zum Bau eines Ballsaals bitten und diesen mit privaten Mitteln finanzieren kann.“ Die Trump-Regierung legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein, die in 14 Tagen in Kraft treten wird. Nach dem Urteil argumentierte Trump, der Bau sei für die Verbesserung der nationalen Sicherheit unerlässlich, und bezeichnete den National Trust in den sozialen Medien als „eine radikale linke Gruppe von Verrückten“.
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Etwa 10 Cent teurer wurde der Kraftstoff an den Tankstellen in Nürnberg und der Region. Ein ADAC-Experte klärt auf: Das bedeutet die neue Spritregelung für Autofahrer und zu diesen Uhrzeiten tankt es sich künftig am günstigsten.
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„Flughafen Köln/Bonn – Konrad Adenauer“: Das ist der zweitgrößte Flughafen in NRW
Der Flughafen Köln/Bonn liegt zwischen Köln und Bonn und trägt seit 1994 den offiziellen Namen „Flughafen Köln/Bonn – Konrad Adenauer“. Er ist der zweitgrößte Flughafen in Nordrhein-Westfalen und deckt einen Großteil des Billigflugverkehrs im Land ab. Seine Fläche erstreckt sich über 1.000 Hektar und zählt drei Start- und Landebahnen. Eine davon ist mit 3.800 Metern eine der längsten Start- und Landebahnen Deutschlands. Zur Zeit der Space-Shuttle-Flüge war der Flughafen u.a. deshalb einer der weltweit 60 Notlandeplätze der Raumfähre. Der Flughafen hat einen 24-Stunden-Betrieb und ist damit einer der wenigen in Deutschland ohne Nachtflugverbot. Mehr als zehn Millionen Passagiere sind 2024 am Flughafen Köln/Bonn gestartet und gelandet. Im Zweiten Weltkrieg war der Flughafen ein Militärflugplatz der deutschen Luftwaffe. Die britische Luftwaffe besetzte ihn nach dem Sieg der Alliierten. Die zivile Nutzung wurde ab 1957 erlaubt. Die Frachtsparte des Flughafens gewann ab Mitte der 80er an Bedeutung: Unternehmen wie DHL, UPS und Fedex nutzen den Standort für ihre Flieger. Rund 840.000 Tonnen Fracht wurden 2024 umgeschlagen. Köln/Bonn ist der drittgrößte Frachtflughafen in Deutschland. Auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die European Space Agency (ESA) nutzen den Flughafen: Sie bilden hier Astronauten für Raumflüge aus. Die Luftwaffenkaserne Wahn und die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung sind an den Flughafen angebunden. Letztere ist für den Staatsverkehr der Bundesrepublik verantwortlich.