glomex Logo
News

Lively Erhielt Im Baldoni-Vergleich Keine Finanzielle Entschädigung

Berichten zufolge erhielt Blake Lively im Rahmen ihrer Einigung mit Justin Baldoni keine finanzielle Entschädigung, obwohl der Rechtsstreit noch nicht vollständig beigelegt ist. Lively hat weiterhin einen Antrag auf Erstattung ihrer Anwaltskosten und Schadensersatz im Zusammenhang mit Baldonis erfolgloser Verleumdungsklage eingereicht. Eine Quelle erklärte gegenüber Variety, die Behauptungen über die vertrauliche Einigung seien „irreführend“, und fügte hinzu, dass in den kommenden Tagen weitere Details vor Gericht veröffentlicht würden. Diese Meldung erfolgte einen Tag, nachdem die beiden Schauspieler ihren Streit um ihren Film „It Ends With Us“ beigelegt und damit einen sechs- bis achtwöchigen Prozess, der für den 18. Mai angesetzt war, vermieden hatten. In einer gemeinsamen Erklärung nach der Entscheidung äußerten beide Parteien die Hoffnung, dass die Einigung „einen Abschluss bringt“ und es den Beteiligten ermöglicht, „konstruktiv und in Frieden weiterzumachen“. In einer kürzlich stattgefundenen Anhörung wies ein Richter zehn von Livelys 13 Klagepunkten ab, darunter den Vorwurf der sexuellen Belästigung. Vergeltungsmaßnahmen und Vertragsbruch sind somit die einzigen wesentlichen Punkte, die vor Gericht verhandelt werden. Baldonis Gegenklage wegen Verleumdung in Höhe von 400 Millionen Dollar wurde vom selben Richter ebenfalls abgewiesen. In der Klage wurde behauptet, Lively wolle mit den Anschuldigungen seine Karriere und seinen Ruf ruinieren. In ihrer ursprünglichen Klage warf Lively Baldoni vor, am Set ein vergiftetes Arbeitsklima geschaffen und mithilfe sozialer Medien eine Schmutzkampagne koordiniert zu haben, um sie zum Schweigen zu bringen und zu zerstören.

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).