Ein Bundesgericht hat US-Präsident Donald Trump daran gehindert, einen zehnprozentigen Zoll auf die meisten US-Importe zu erheben. Dies ist ein weiterer Rückschlag für die Bemühungen der Trump-Regierung, ausländische Waren zu besteuern. Ein dreiköpfiges Richtergremium des New Yorker Gerichts für Internationalen Handel (Court of International Trade) erklärte die zehnprozentigen globalen Zölle nach einer Klage kleiner Unternehmen für rechtswidrig. Das Gericht urteilte mit 2:1 Stimmen, dass Trump seine vom Kongress nach geltendem Recht erteilte Zollbefugnis überschritten habe. Die Mehrheit erklärte die Zölle für „ungültig“ und „gesetzlich nicht genehmigt“ und untersagte der Regierung, Zölle vom Bundesstaat Washington und den beiden klagenden Unternehmen zu erheben. Sollte die Regierung Berufung einlegen, wird der Fall zunächst vor dem US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk und möglicherweise vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Dieses Urteil ist keine landesweite Entscheidung, die alle Importeure betrifft, die die Zölle gezahlt haben oder noch zahlen. Es schafft jedoch einen wichtigen Präzedenzfall, den andere Unternehmen in künftigen Klagen mit ähnlichen Zielen nutzen könnten. Die Trump-Regierung führte die befristeten globalen Zölle von 10 % als Ausweichmaßnahme ein, nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar umfassendere Zölle gegen die meisten Länder im Vorjahr für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Gerichtsentscheidung betraf unmittelbar nur drei der Kläger: den Bundesstaat Washington sowie die beiden Unternehmen Burlap & Barrel und Basic Fun!.
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