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Oberster Gerichtshof Erhält Versandhandel Mit Abtreibungsmedikamenten

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die weit verbreitete Abtreibungspille Mifepriston weiterhin per Versandapotheke erhältlich sein wird. Das Urteil ermöglicht es Frauen, das Medikament ohne persönlichen Arztbesuch zu erhalten. Der Zugang wird voraussichtlich mindestens bis ins nächste Jahr hinein bestehen bleiben, solange das Gerichtsverfahren andauert. Die Entscheidung folgte Anträgen zweier Hersteller von Mifepriston, die das Gericht um Intervention baten, nachdem das US-Berufungsgericht den Zugang zu dem Medikament eingeschränkt hatte. Der ursprüngliche Fall geht auf eine Klage des Bundesstaates Louisiana zurück, der argumentierte, dass die Regelung des Versandhandels die Abtreibungsgesetze des Bundesstaates untergrabe. Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs bedeutet, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts bis zum Abschluss des Verfahrens vor den unteren Instanzen blockiert bleibt. Die Pflicht zur persönlichen Verschreibung des Medikaments wurde vor fünf Jahren von der Arzneimittelbehörde (FDA) aufgehoben, nachdem das Medikament von FDA-Wissenschaftlern als sicher und wirksam eingestuft worden war. Der konservative Richter Clarence Thomas schrieb, dass die beiden Pharmaunternehmen Danco Laboratories und GenBioPro nicht von den „entgangenen Gewinnen aus ihren kriminellen Machenschaften“ verschont bleiben sollten. Abby Long, eine Sprecherin von Danco, äußerte sich in einer Stellungnahme erleichtert und sagte, der Stopp des Zugangs habe „unverzüglich landesweit Chaos und Verwirrung bei Patienten und Ärzten ausgelöst“.

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