glomex Logo
News

WHO Ruft Globalen Gesundheitsnotstand Aus Angesichts Sprunghafter Ebola-Fälle

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo zu einem internationalen Gesundheitsnotstand erklärt, da die Fallzahlen in Zentralafrika weiter steigen. Gesundheitsbehörden berichten, dass der Ausbruch, dessen Zentrum in der östlichen Provinz Ituri liegt, bereits zu rund 246 Verdachtsfällen und 80 mutmaßlichen Todesfällen geführt hat. Das Virus hat sich auch über die DR Kongo hinaus ausgebreitet; in Uganda wurden zwei bestätigte Fälle gemeldet, darunter ein Todesfall. Der aktuelle Ausbruch wird mit dem Bundibugyo-Stamm von Ebola in Verbindung gebracht, einer seltenen Form des Virus, für die es derzeit keine zugelassenen Impfstoffe oder Behandlungen gibt. Zu den frühen Symptomen gehören Fieber, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen und Durchfall; schwere Fälle können zu inneren und äußeren Blutungen führen. WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus warnte, dass es weiterhin „erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Zahl der Infizierten und der geografischen Ausbreitung“ des Ausbruchs gebe. Internationale Gesundheitsorganisationen verstärken nun ihre Notfallmaßnahmen zur Eindämmung des Virus und entsenden medizinische Hilfsgüter und zusätzliche Einsatzteams in die betroffenen Regionen. Die US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) bestätigten, dass sie eine kleine Anzahl von Amerikanern, die von dem Ausbruch betroffen sind, bei der Umsiedlung unterstützen. Behörden geben an, dass dicht besiedelte städtische Gebiete, anhaltende regionale Konflikte und häufiger Grenzverkehr die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung verstärken.

Inhalt melden

Du bist im Begriff, eine Beschwerde auf der Grundlage des EU Digital Services Act einzureichen. Bitte erkläre hier, auf welchen Inhalt sich deine Meldung bezieht und warum der Inhalt deines Erachtens rechtswidrig ist. Bitte gib zudem nachfolgend deinen Namen an, es sei denn die Meldung betrifft eine Straftat nach Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie).