Ab Mitte Juli will das Kabinett ein Gesetz beschließen, das ziemlich still eine ziemlich große Sache regelt: Betriebsärzte sollen leichter Zugriff auf deine komplette Patientenakte bekommen. Nicht weil du zugestimmt hast, sondern weil du ein Häkchen nicht gesetzt hast, das kaum jemand kennt. Das Gegenargument kommt wie immer sofort: Schweigepflicht. Stimmt, gilt weiterhin. Nur schützt Schweigepflicht davor, dass etwas weitererzählt wird. Nicht davor, dass es bekannt ist. Wissen lässt sich nicht zurück in die Akte legen. Wird dein befristeter Vertrag nicht verlängert, erfährst du nie, ob deine Akte dabei eine Rolle gespielt hat. Diskriminierung ohne Beweis hinterlässt schließlich keine Fingerabdrücke. Den ganzen Kommentar gibt's über den Link in der Bio.
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