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Urlaub bleibt für viele unbezahlbar: Jede siebte Person in Bayern kann sich keine Reise leisten

Kurz vor Beginn der Sommerferien zeigt eine aktuelle Auswertung des Bayerischen Landesamts für Statistik: Rund 1,9 Millionen Menschen in Bayern konnten sich 2025 aus finanziellen Gründen keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Das entspricht etwa 15 Prozent der Bevölkerung – und damit unverändert dem Vorjahreswert. Besonders betroffen sind Alleinlebende sowie Alleinerziehende mit ihren Kindern. In Haushalten von Alleinerziehenden kann fast jede dritte Person keinen Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände finanzieren. Trotz dieser Zahlen steht Bayern im Bundes- und EU-Vergleich besser da: Deutschlandweit liegt der Anteil bei 21 Prozent, im Durchschnitt der Europäischen Union bei 28 Prozent.

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Dieses Oft Übersehene Problem Könnte Ihren Reisepass Ungültig Machen

Ein gültiger Reisepass ist für internationale Reisen unerlässlich, doch die Überprüfung des Ablaufdatums allein reicht nicht aus. Selbst kleinere Beschädigungen können erhebliche Probleme verursachen. Laut dem US-Außenministerium kann ein beschädigter Reisepass „von Fluggesellschaften oder Grenzbeamten abgelehnt werden und Ihre Reise verzögern“. Starke Risse, Wasserschäden, Schimmel, Flecken, fehlende Seiten, Lochungen oder inoffizielle Markierungen können Ihren Reisepass unbrauchbar machen. Normale Abnutzung, wie leicht geknickte Seiten, gilt in der Regel nicht als Problem. Reiseexpertin Leslie Coleman erklärt, dass Wasserschäden eines der häufigsten Probleme sind, da sie die Seiten unleserlich machen können. Coleman empfiehlt, den Reisepass an einem kühlen, trockenen Ort aufzubewahren und für zusätzlichen Schutz eine Passhülle zu verwenden. Sie rät außerdem, den Reisepass direkt nach der Buchung zu überprüfen und nicht erst bis zur Abreise zu warten. Stellen Sie sicher, dass er unterschrieben ist, keine Risse oder zusätzliche Beschriftungen aufweist und der Barcode nicht zerkratzt ist, da Beschädigungen das Lesen durch Scanner verhindern können. Wie Coleman betont, „wird der gesamte Reisepass ungültig, wenn auch nur eine Seite beschädigt ist“.

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