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BGH-Urteil für Radfahrer: Klingeln allein reicht nicht immer aus

Ein getrennter Radweg schützt nicht automatisch vor Mitschuld bei einem Unfall. Der BGH hat in einem konkreten Fall entschieden, dass Klingeln allein nicht ausreicht – und dabei eine Haftungsverteilung festgelegt, die viele Radfahrer überraschen dürfte. Was das für Ihren Alltag auf dem Radweg bedeutet, erfahren Sie hier.

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