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Jay-Zs Verleumdungsklage gegen Tony Buzbee wird vom Richter abgewiesen

Ein Richter in Los Angeles hat die Erpressungs- und Verleumdungsklage von Jay-Z gegen den Anwalt Tony Buzbee abgewiesen. Buzbee hatte Jay-Z und Diddy zuvor beschuldigt, ein 13-jähriges Mädchen nach den MTV VMAs 2000 vergewaltigt zu haben, der Fall wurde jedoch später fallen gelassen. Jay-Z bestritt die Vorwürfe und verklagte Buzbee, nannte die Klage des Anwalts einen Erpressungsversuch und beschuldigte ihn der Verleumdung. Richter Mark H. Epstein wies Jay-Zs Klage aufgrund des kalifornischen Anti-SLAPP-Gesetzes ab, das die freie Meinungsäußerung vor unbegründeten rechtlichen Vergeltungsmaßnahmen schützt. Epstein erklärte, dass Buzbees Forderung nach einer Abfindung vor der Klage rechtmäßig war und stellte fest, dass „der Verkauf von Schweigen gegen Geld im zivilrechtlichen Kontext ... keine Erpressung ist". Die Verleumdungsklagen wurden ebenfalls abgewiesen, wobei Epstein entschied, dass Jay-Z nicht beweisen konnte, dass Buzbee wissentlich über die Vergewaltigungsvorwürfe gelogen hatte. Jay-Z legte Erklärungen von Privatdetektiven vor, denen zufolge das Opfer, bekannt als Jane Doe, seine Beteiligung bestritt und sagte, Buzbee habe sie unter Druck gesetzt, ihn zu nennen. Buzbee und Doe haben diese Behauptungen bestritten und behauptet, dass Doe sich von den Ermittlern, die zu ihr nach Hause kamen, eingeschüchtert fühlte. Der Richter bezeichnete die Beweise als unzulässiges Hörensagen, das nicht als Beweis für Buzbees böswilliges Handeln verwendet werden kann. Jay-Z hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und sein Anwalt Alex Spiro bezeichnete die Entscheidung als „falsche Anwendung des kalifornischen Rechts“ und sagte, man sei „überrascht und enttäuscht“. Buzbee feierte das Urteil mit den Worten: „Das Gericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil sie unbegründet ist. Buzbee gewinnt wieder.“

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