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Geschworener aus Diddy-Prozess wegen „widersprüchlicher“ Angaben entfernt

Ein Geschworener im Prozess gegen Sean 'Diddy' Combs wegen Sexhandels wurde aus dem Gerichtssaal entfernt, nachdem er widersprüchliche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte.  Combs' Anwälte wehrten sich dagegen mit dem Argument, dass die Entlassung eines schwarzen männlichen Geschworenen ihren Fall in unfairer Weise beeinträchtigen würde. Der Geschworene Nr. 6 gab zunächst an, mit seiner Verlobten und seiner Tochter in der Bronx zu leben, erwähnte aber später, dass er mit einer Freundin in New Jersey lebt, und erwähnte an einer Stelle, dass er bei einer Tante wohnt. Richter Arun Subramanian führte Ungereimtheiten an, die darauf hindeuten, dass der Geschworene versucht hat, das Gericht in die Irre zu führen, und entschied, dass sein Ausschluss erforderlich war, um die Integrität des Prozesses zu schützen. Der Verteidiger Xavier Donaldson erhob Einspruch und erklärte, der Geschworene sei aufmerksam gewesen und dass es üblich sei, zwischen New York und New Jersey zu wechseln.  Er äußerte auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vielfalt der Geschworenen und bezeichnete dies als „Rückschritt“. Die Staatsanwaltschaft wies den Gedanken zurück, dass Ethnie eine Rolle gespielt habe, und betonte, dass alle Geschworenen, einschließlich der Ersatzgeschworenen, sich auf den Prozess konzentriert hätten. Combs, der sich des Sexhandels, der Erpressung und damit zusammenhängender Vorwürfe nicht schuldig bekannt hat, befindet sich nun in der sechsten Woche seines Prozesses. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Woche ihre Beweisführung einstellt.

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