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Vertrauensfrage: Das Wichtigste zum Artikel 68 des Grundgesetzes

Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes prüft der Bundeskanzler, ob der Bundestag seine Politik weiterhin unterstützt. Verliert er die Mehrheit, kann der Bundespräsident Neuwahlen anordnen. Artikel 68 dient dazu, in Krisen oder bei Meinungsverschiedenheiten die Regierungsmehrheit zu überprüfen. Die Abstimmung darf frühestens 48 Stunden nach der Antragsstellung erfolgen. Olaf Scholz hat angekündigt, diesen Schritt am 15. Januar 2025 zu gehen. Die Frage wird dann in einer Bundestagssitzung vorgelegt. Rechtsfolgen im Falle eines negativen oder positiven Ausgangs: Wenn der Bundeskanzler die Mehrheit erhält, bleibt er im Amt. Falls er die Vertrauensfrage verliert, kann das erhebliche Folgen haben: Er und seine Regierung könnten zurücktreten. Der Bundeskanzler kann aber dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, was zu Neuwahlen führen würde. Der Bundespräsident kann dann das Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen verkünden. Der Bundespräsident, derzeit Frank-Walter Steinmeier, ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen. Lehnt er die Auflösung ab, würde es bei einer Minderheitsregierung bleiben. Bei einer Minderheitsregierung muss die Regierung um die Unterstützung von Parteien werben, damit sie Gesetze verabschieden kann.

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