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Hundesteuer ohne Hund? Stadt macht Rückzieher

Ein Mann aus Hilden soll Hundesteuer für Hunde zahlen, die er gar nicht besitzt. Er hatte Bilder mit Hunden auf Facebook gepostet. Vor Gericht machte die Stadt Hilden nun einen Rückzieher.

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Warten auf Schmerzensgeld

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Winterreifen: Alle Infos zum Thema

Ein Fahrzeug muss im Straßenverkehr nur dann mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn entsprechende winterliche Bedingungen herrschen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte muss ein Auto entsprechend ausgerüstet sein. Die empfohlene O-bis-O-Regel besagt, Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto zu lassen. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen das entsprechende Alpin-Symbol haben, um auch im Winter gefahren werden zu dürfen. Nicht weniger als 1,6 mm darf laut Gesetz die Profiltiefe aller vier Winterreifen betragen. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen sogar mindestens vier Millimeter für Winterreifen. Viele Autofahrer entscheiden sich für Ganzjahresreifen, da diese Alternative günstiger und einfacher erscheint. Tests des ADAC und der Stiftung Warentest zeigen jedoch, dass Ganzjahresreifen beim Brems- und Fahrverhalten schlechter abschneiden. Das Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen wird mit Geldstrafen und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister geahndet. Bußgelder von 60 bis 80 Euro werden dann für den Fahrer fällig. Auch der Halter muss mit 75 Euro und einem Punkt rechnen, falls jemand anderes am Steuer saß und erwischt wurde. Ab dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) nicht länger bei winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. Anhänger, Motorräder sowie Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft brauchen weiterhin keine Winterreifen.

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