US-Präsident Donald Trump hat seine Kampagne zur Annexion Grönlands wieder aufgenommen und einen Sondergesandten für das Gebiet ernannt, der, wie er sagt, „die Initiative ergreifen“ soll. Trump ernannte den Gouverneur von Louisiana, Jeff Landry, zu seinem Sondergesandten für Grönland, ein Gebiet, das die USA laut Trump aus Gründen der nationalen Sicherheit benötigen. „Wir brauchen Grönland für die nationale Sicherheit, nicht wegen der Bodenschätze [...]. Wenn Sie sich Grönland ansehen, schauen Sie die Küste entlang, und überall sind russische und chinesische Schiffe“, sagte Trump. Trumps erneuter Vorstoß wurde von Dänemark und Grönland, einem autonomen dänischen Territorium, kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung sagten ihre Ministerpräsidenten: „Grönland gehört den Grönländern.“ Sie fügten hinzu: „Man kann kein anderes Land annektieren. Nicht einmal mit dem Argument der internationalen Sicherheit.“ Landry zeigte sich auf der Social-Media-Plattform X begeistert von der Idee und sagte: „Es ist mir eine Ehre, [...] in dieser ehrenamtlichen Position dazu beizutragen, Grönland zu einem Teil der USA zu machen.“ Seit seiner Rückkehr ins Amt im Januar hat Trump sein langjähriges Interesse an Grönland neu entfacht und dabei dessen strategische Lage und Bodenschätze angeführt. Trump hat den Einsatz von Gewalt zur Erlangung der Kontrolle über die Insel nicht ausgeschlossen, was Dänemark, einen NATO-Verbündeten mit traditionell engen Beziehungen zu Washington, schockiert hat. Grönland mit seinen rund 57.000 Einwohnern genießt seit 1979 weitgehende Selbstverwaltung. Die Verteidigung und Außenpolitik fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit Dänemarks.
Mietvertrag: Diese Reparaturen zahlt der Vermieter
Vermieter müssen Reparaturen in Mietwohnungen bezahlen. Kleinere Reparaturen können aber auf die Mieter umgelegt werden. Das regelt die sogenannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Damit diese gilt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Die Reparatur muss an Dingen durchgeführt werden, die der Mieter oft benutzt, wie Wasserhähne oder Lichtschalter. Außerdem darf eine einzelne Reparatur nicht mehr als 120 Euro kosten. Zusätzlich muss im Mietvertrag stehen, wie viel der Mieter insgesamt pro Jahr für solche Reparaturen zahlen muss. Wichtig: Mieter sollten Schäden immer dem Vermieter melden, denn dieser ist für die Reparatur verantwortlich. Wenn Mieter selbst etwas reparieren, können sie die Kosten nicht zurückfordern. Die Klausel bedeutet nur, dass Mieter die Kosten übernehmen müssen – nicht, dass sie selbst reparieren müssen.
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